Indonesien: Sicherungsmittel
Rechtsgrundlage der Sicherungsmittel ist das Zivilgesetzbuch und damit altes niederländisches Recht.
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Sicherungsmittel in Argentinien sind unter anderem die Hypothek, das Pfandrecht sowie die Bürgschaft.
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An Grundpfandrechten, sprich Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, kennt das türkische Recht die Sicherungsmittel der Hypothek und der Schiffshypothek.
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