Vertragsrecht
Bei einem Vertragsschluss im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Dienstleistung, also etwa zwischen einem Dienstleister aus Liechtenstein und einem Unternehmen aus Deutschland als Dienstleistungsempfänger, sind - sofern liechtensteinisches Recht gilt - unter anderem die folgenden Punkte von Bedeutung:
Die wohl wichtigste Vorinformation ist die, dass Liechtenstein nicht Vertragspartei des sogenannten UN-Kaufrechts ist. Sollen also die bekannten Standards des UN-Kaufrechts vor diesem...