Informationen über Kolumbien/Kontaktadressen
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Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
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Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich.
Ausländer können in Kolumbien Immobilien ohne Einschränkungen erwerben.
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte.
Als Mitglied des Andenpaktes (Pacto Andino) unterliegt Kolumbien den Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz dieser Vereinigung.
In Kolumbien übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
Eine Haftung kann sich grundsätzlich für Hersteller, Händler und Lieferanten ergeben.
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.