Tschechische Republik novelliert das Arbeitsgesetzbuch
Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches soll sich positiv auf die Flexibilität und die Arbeitsmarktbedingungen auswirken. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches soll sich positiv auf die Flexibilität und die Arbeitsmarktbedingungen auswirken. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Der usbekische Präsident unterzeichnete die Neuerungen am 8. August 2024. Das alte Gesetz aus dem Jahr 2009 soll an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Am 28. August 2024 tritt die "United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation" für Sri Lanka in Kraft.
Das neue Finanzgesetz enthält unter anderem eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes für ausländische Unternehmen. Am 16. August 2024 erfolgte die Zustimmung der Präsidentin.
Das Telearbeitsgesetz wird größere Flexibilität beim Arbeiten außerhalb des Büros ermöglichen. Einseitig geht aber nach wie vor nichts.
Im Oktober 2023 haben Japan und die Europäische Union (EU) Bestimmungen bezüglich des grenzüberschreitenden Datenverkehrs beschlossen. Das Protokoll trat am 1. Juli 2024 in Kraft.
Im Senegal müssen sich ausländische Erbringer von digitalen Dienstleistungen seit Juli steuerlich registrieren. Im B2B-Bereich bleibt es aber beim Reverse-Charge-Verfahren.
In Nigeria gilt seit kurzem ein höherer Mindestlohn. Doch nicht alle Beschäftigtengruppen profitieren von dem neuen Gesetz.
Unternehmen in Angola müssen ihren Arbeitnehmern mehr Lohn zahlen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinstunternehmen.
Die neuen Regelungen sehen eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen vor, die anderen die Durchführung von Transaktionen über diese Plattformen ermöglichen.