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Einem Gerichtsprozess zwischen einem deutschen Dienstleistungsempfänger und einem portugiesischen Dienstleister kann ein Mahnverfahren vorgeschaltet werden.
Europäisches Mahnverfahren
Seit Dezember 2008 kann der Kläger einer bezifferten Geldforderung statt der durch das Verfahrensrecht des EU-Mitgliedstaates möglichen Prozessarten auch ein Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in Gang setzen. Dieses steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch -erbringern offen. Die...
Die Gerichtskosten (taxa de justiça) in Prozessen vor portugiesischen Gerichten sind grundsätzlich von der Höhe des Streitwertes abhängig. In der Regel werden sie am Ende des Prozesses der Partei auferlegt, die den Rechtsstreit verliert. Die Höhe der Gerichtsgebühren bestimmt sich nach dem portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 34/2008 vom 26.2.2008 (Decreto-Lei n.° 34/2008) und werden anhand der dort aufgeführten Gebührentabelle bestimmt. In Verfahren, in denen die elektronische Klageeinreichung nicht...
Das portugiesische Zivilprozessrecht kennt einige Verfahren, mit denen vor einem Prozess oder währenddessen bereits einstweilig eine Rechtsposition gesichert oder vorweggenommen wird. Diese Verfahren sind in den Artikeln 362 ff. des portugiesischen Zivilprozessgesetzbuchs (Código de Processo Civil) geregelt.
Diese Verfahren setzen zumeist voraus, dass das Abwarten des normalen Urteils zu irreversiblen Schäden führen würde, weil es zu spät käme.
Ein Beispiel hierfür ist der Arrest (arresto) bestimmter...
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und portugiesischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Auch dieses steht - wie das im vorhergehenden Abschnitt beschriebene Europäische Mahnverfahren - Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der...
Wer als deutscher Dienstleistungsempfänger in Deutschland oder Portugal einen Prozess (zum Beispiel auf Schadensersatz nach einem Gewährleistungsfall) gegen einen portugiesischen Dienstleister gewonnen hat, hat noch nicht sein Geld erhalten. Vielmehr muss er die gerichtliche Entscheidung ggf. anerkennen und auch vollstrecken lassen, um das vom Gericht zugesprochene Geld auch tatsächlich zu erhalten. Bei der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen können dem deutschen...
Rechtsgrundlage des gewerblichen Rechtsschutzes in Portugal ist das mit der Gesetzesverordnung Nr. 110/2018 erlassene portugiesische Gesetzbuch zum gewerblichen Rechtsschutz (Código da Propriedade Industrial).
Patente/Gebrauchsmuster
Patente (patente) sind in den Artikeln 50 ff. Código da Propiedade Industrial geregelt. Für die Erlangung eines Patentes ist eine in portugiesischer Sprache gefasste Anmeldung einzureichen (Artikel 61 Código da Propiedade Industrial). Die Anmeldung ist an das...