UN-Kaufrecht in Kolumbien
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Kolumbien am 1.8.2002 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Kolumbien am 1.8.2002 in Kraft getreten.
Ausländer können in Kolumbien Immobilien ohne Einschränkungen erwerben.
Die Republik Kolumbien (República de Colombia) ist eine Präsidialdemokratie.
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist frei konvertibel.
Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.
In Kolumbien übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte.
Das Gewährleistungsrecht ist sowohl im Zivil- (Código Civil) als auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betrifft Staaten weltweit. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind enorm. Auch rechtliche Fragen stehen im Fokus.
(GTAI) Gestern, am 7. August 2019, wurde die sog. Singapur Konvention über Mediation (Singapore Convention on Mediation; Langfassung: United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation) zur Unterzeichnung aufgelegt. Ort: Singapur. Delegationen von über 70 Staaten waren anwesend, insgesamt 46 Staaten haben die Konvention überzeichnet.
Das Übereinkommen wurde von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on...