Brasiliens Importeure nutzen "Ex-tarifário" Regime in 2024 weiter
Update - Die Kammer für Außenhandel gibt Änderungen bekannt. Das "Ex-tarifário" Regime gilt bis Ende 2025.
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Update - Die Kammer für Außenhandel gibt Änderungen bekannt. Das "Ex-tarifário" Regime gilt bis Ende 2025.
Die vorübergehende Verwendung (Einfuhr) von Waren ist in Brasilien für begrenzte Zeiträume entweder bei vollständiger Aussetzung oder anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben möglich.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.
Die Wareneinfuhr nach Brasilien können nur hierzu berechtigte brasilianische Unternehmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften zollrechtlich abwickeln.
Die häufigste Ursache von Problemen beim Export von Waren nach Brasilien sind Fehler in der Dokumentation.
Eine Maßnahme zur Modernisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung ist die Einführung der einheitlichen Warenanmeldung DUIMP für die Abfertigung zur Ein- und Ausfuhr von Waren.
Einfuhrlizenzen sind Voraussetzung für die Einfuhr vieler Waren. Neben automatischen und nicht automatischen Lizenzen gibt es in Brasilien neulich eine besondere Lizenzmodalität.
Nahrungsmittel und Getränke unterliegen Registrierungs-, Genehmigungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU über ein gemeinsames Abkommen verhandelt. Streitpunkte sind unter anderem Umweltschutz und Menschenrechte.
Neben dem Einfuhrzoll werden unter anderem die Steuer auf Gewerbeerzeugnisse, die Warenumsatzsteuer und die Sozialabgaben erhoben.