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Zollbericht Brasilien Warenbegleitpapiere

Warenbegleitpapiere

Die häufigste Ursache von Problemen beim Export von Waren nach Brasilien sind Fehler in der Dokumentation.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Die brasilianischen Zollbeamten sind in solchen Fällen rigoros: Stimmen die Angaben in den Transport- bzw. Verzollungsdokumenten nicht mit der Sendung überein, wird der Abfertigungsvorgang verzögert oder ausgesetzt. Dies bedeutet Verzögerungen, Geldbußen oder sogar den Verlust der Sendung. Wichtig sind daher korrekte und genaue Angaben in den Dokumenten.

Für die Zollabfertigung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zollanmeldung (DI) oder einheitliche Zollanmeldung (DUIMP). Bis Ende 2025 sollen alle Einfuhren mit der DUIMP abgewickelt werden,
  • Einfuhrlizenz: automatische oder nicht automatische Einfuhrlizenz,
  • Handelsrechnung in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben (Art. 557 der Zollordnung),
  • Konnossement, Luftfrachtbrief oder sonstiges Transportdokument,
  • eine sorgfältig erstellte Packliste, 
  • Ursprungszeugnis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält,
  • für bestimmte Waren: gesundheitsamtliche Bescheinigungen, Analysezeugnisse, Prüfzertifikate.

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