Zollbericht Brasilien Warenbegleitpapiere

Warenbegleitpapiere

Die häufigste Ursache von Problemen beim Export von Waren nach Brasilien sind Fehler in der Dokumentation.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Stimmen die Angaben in den Transport- bzw. Verzollungsdokumenten nicht mit der Sendung überein, kann dies den Abfertigungsablauf nicht unerheblich verzögern. Dies bedeutet Verzögerungen, Geldbußen oder sogar den Verlust der Sendung. Wichtig sind daher korrekte und genaue Angaben in den Dokumenten.

Für die Zollabfertigung werden neben der Zollanmeldung folgende Unterlagen benötigt:

  • Handelsrechnung in portugiesischer, spanischer, französischer oder englischer Sprache - nach Ermessen der Zollbeamten mit einer Übersetzung ins Portugiesische - mit allen handelsüblichen Angaben. Diese sind gemäß Art. 557 der Zollordnung: vollständiger Name, Unterschrift und Anschrift des Exporteurs, vollständiger Name und Anschrift des Importeurs, genaue Warenbezeichnung und -beschreibung, Marke, Nummerierung und falls vorhanden, Referenznummer der Packstücke, Menge und Art der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht der Packstücke, Ursprungsland (das Land, in dem die Ware hergestellt wurde oder in dem die letzte wesentliche Verarbeitung stattfand), Erwerbsland (das Land, in dem die Ware zum Zweck der Ausfuhr nach Brasilien erworben wurde, unabhängig vom Ursprungsland der Ware oder ihrer Vorleistungen), Herkunftsland (das Land, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt ihres Erwerbs befand), Stückpreis, Gesamtpreis und falls vorhanden, Höhe und Art der dem Importeur gewährten Preisnachlässe und Rabatte, Frachtkosten und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit den in der Rechnung aufgeführten Waren, Zahlungswährung und Zahlungsbedingungen bzw. Incoterms-Klausel
  • Konnossement, Luftfrachtbrief oder sonstiges Transportdokument
  • eine sorgfältig erstellte Packliste
  • Ursprungszeugnis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält
  • automatische oder nicht automatische Einfuhrlizenz
  • für bestimmte Waren: gesundheitsamtliche Bescheinigungen, Analysezeugnisse, Prüfzertifikate

Der Luftfrachtbrief entspricht in jeder Hinsicht der Handelsrechnung, sofern er Angaben zu Menge, Art und Wert der entsprechenden Waren enthält.

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