Gesellschaftsrecht in Ghana
In Ghana ist die Gründung von Gesellschaften möglich, deren Anteile zu 100 Prozent in ausländischem Eigentum stehen (wholly foreign-owned enterprise).
In Ghana ist die Gründung von Gesellschaften möglich, deren Anteile zu 100 Prozent in ausländischem Eigentum stehen (wholly foreign-owned enterprise).
Ausländische Investoren können in Tansania sowohl Gesellschaften gründen als auch alternativ eine Zweigniederlassung als branch registrieren lassen.
(GTAI) In Serbien ist eine umfassende Novelle des Gesetzes über Wirtschaftsgesellschaften (serbisch: „Zakon o privrednim društvima“, erstmals veröffentlicht im Amtsblatt „Službeni Glasnik“ Nr. 36/2011) zu beachten. Die Neuerungen betreffen unter anderem die Dividendenausschüttung, Groß- und Interessiertheitsgeschäfte, Rechte der Minderheitsgesellschafter von serbischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kapitalherabsetzung in Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Harmonisierung mit...
Bonn (gtai) - Dieser Artikel ist Teil einer vierteiligen Serie zum neuen irischen Kapitalgesellschaftsgesetz (Companies Act 2014). Der erste Teil gibt einen Überblick über die Reform der Formen der Kapitalgesellschaften in Irland. So wurden die Anforderungen an die irische Private Company Limited by Shares (kurz: Ltd.) grundlegend geändert und die Rechtsform der Designated activity company (DAC) eingeführt. Darüber hinaus arbeitet der Artikel die wichtigsten Merkmale der unterschiedlichen...
(gtai) Seit Anfang 2015 sind für die Akkreditierung von Repräsentanzen und Filialen ausländischer Unternehmen in Russland neue Vorschriften zu beachten.
Bei einer Repräsentanz (“predstavitelstvo“) und Filiale (“filial“) handelt es sich um rechtlich unselbständige Organisationsformen, die im Namen und im Auftrag des ausländischen Stammunternehmens tätig werden. Während die Tätigkeit einer Repräsentanz auf unterstützende Maßnahmen wie Marketing oder Pflege der Geschäftskontakte beschränkt ist, kann eine...
Bonn (gtai) - Das indonesische Investitionsrecht bietet verschiedene Möglichkeiten des Kapitaleinsatzes. Für erste Markterkundungen bevorzugen Investoren häufig die Errichtung einer Repräsentanz. Ist eine dauerhafte Präsenz beabsichtigt, können ausländische Unternehmer sowohl Gesellschaften ohne indonesische Kapitalbeteiligung als auch Joint Venture-Unternehmen unter Beteiligung indonesischer Anteilseigner gründen oder Anteile an solchen Unternehmen erwerben.