Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branchen | Japan | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Japan aktualisiert Standards und Bestimmungen, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Darauf müssen sich auch die ausländischen Anbieter einstellen.

Von Jürgen Maurer | Tokyo

Harmonisierung von Standards schreitet voran

Auskünfte zum Zollverfahren finden sich auf der Webseite der japanischen Zollbehörde. Sämtliche Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse und Motorräder) sowie Teile dafür sind in Japan zollfrei. Allerdings müssen die Einfuhrfahrzeuge den japanischen Standards angepasst werden. Für Standards in der Autobranche sind das Japan Automobile Standards Internationalization Center und das Japan International Standards Committee Ansprechpartner. Auf deren Webseiten finden sich die relevanten Informationen zu Zertifizierungsanforderungen.

Das Japan-EU Economic Partnership Agreement, das am 1. Februar 2019 in Kraft trat, umfasst auch die Harmonisierung bei Standards und anderen Bestimmungen. Jedoch sind immer noch Felder vorhanden, in denen die Rahmenbedingungen verbesserungsfähig sind. Diese werden vom European Business Council in Japan im jährlich erscheinenden Weißbuch aufgeführt.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.