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GriechenlandRegisterrecht
Recht
Rechtsbericht Griechenland Registerrecht
Mit dem Gesetz Nr. 4557/2018 (Νόμου 4557/2018) hat die griechische Regierung den gesetzlichen Rahmen für ein Register der Wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen.
06.02.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Wirtschaftliche Eigentümer sind nach Art 3.17 des Gesetzes natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen. Bei einem Wert von mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft wird die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer vermutet. Eintragungspflichtig sind vor allem juristische Personen mit Sitz in Griechenland oder solche, die steuerpflichtige Geschäfte in Griechenland ausüben.
Folgende Informationen bezüglich des wirtschaftlichen Eigentümers (ultimate beneficial owner - UBO) sind nach erfolgter Registrierung abrufbar: Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Geburtsdatum sowie Natur und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Alle registrierten Daten werden für fünf Jahre gespeichert.
Informationen zu dem Register der Wirtschaftlichen Eigentümer (Μητρώο Πραγματικών Δικαιούχων) sind auf Griechisch abrufbar über die GSIS Service-Webseite des Griechischen Wirtschaftsministeriums.
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