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Steuerrecht in Indien

Eine wesentliche Rechtsgrundlage des indischen Steuerrechts ist der Income Tax Act, 1961. Das Finanzjahr läuft vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres. 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Körperschaftsteuer

Der Steuersatz beträgt für inländische kleine und mittlere Unternehmen 25 Prozent bis zu einem Umsatz von 4 Milliarden indische Rupien (iR.) (ca. 48 Millionen Euro), darüber hinaus 30 Prozent (Standardsteuersatz). Liegt der Gewinn über 10 Millionen iR. bis 100 Millionen iR. ist ein Zuschlag von 7 Prozent auf die Steuerschuld zu leisten, bei einem Gewinn von über 100 Millionen iR. ein Zuschlag von 12 Prozent.

Hinzu kommt stets die sogenannte "Health and Education Cess" (Gesundheits- und Bildungsabgabe, Cess) in Höhe von 4 Prozent der Steuer inklusive Zuschläge. Der höchste effektive Endsteuersatz für indische Unternehmen liegt damit bei 34,944 Prozent.

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für einheimische Unternehmen ein Steuersatz von 22 Prozent (Taxation Laws (Amendment) Ordinance 2019). Hinzu kommen gewisse Aufschläge, sodass der effektive Steuersatz dann bei 25,17 Prozent liegt. Für neue Produktionsunternehmen, die ab dem 1. Oktober 2019 gegründet werden und vor dem oder am 31. März 2023 mit der Produktion beginnen, wird der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent gesenkt, wenn sie die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. In beiden Fällen handelt es sich um optionale Verfahren. Haben sich die Unternehmen jedoch für die Anwendung der geringeren Steuersätze nach den genannten Bestimmungen entschieden, können sie diese Entscheidung nicht wieder zurücknehmen.

Ausländisch investierte, aber in Indien inkorporierte Unternehmen sind den rein indischen Unternehmen steuerlich gleichgestellt. Es bestehen eine Vielzahl von Abschreibungsmöglichkeiten.

Für ausländische Unternehmen, die in Indien einkommensgenerierende Aktivitäten durchführen ohne dort ansässig zu sein (non-resident companies), gilt ein Steuersatz von 40 Prozent. Der Zuschlag auf die Steuerschuld beträgt bei einem Gewinn von über 10 Millionen iR bis 100 Millionen iR 2 Prozent, darüber hinaus 5 Prozent. Dazu kommt die Cess von 4 Prozent.

Durch den "Finance Act, 2020" (siehe dazu: GTAI-Rechtsmeldung vom 25. Februar 2020) wurde unter anderem die Besteuerung von seitens indischer Unternehmen gezahlter Dividenden geändert: Sie werden ab dem 1. April 2020 beim Anteilseigner, der sie empfängt, besteuert.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuersätze betragen:

Einkommen (in iR.) von 

bis Einkommen (in iR.)

Steuersatz

250.000

keine Steuerpflicht

250.001

500.000

5 %

500.001

1.000.000

20 %

mehr als 1.000.000

30 %

mehr als 5 Mio.

bis 10 Mio.

Aufschlag von 10 %

mehr als 10 Mio. 

bis 20 Mio.

Aufschlag von 15 %

mehr als 20 Mio.

bis 50 Mio.

Aufschlag von 25 %

mehr als 50 Mio.

Aufschlag von 37 %

Quelle: Recherchen von GTAI

Hinzu kommt die Cess in Höhe von 4 Prozent. 

Das Einkommen von in Indien ansässigen Senioren über 60 Jahren ist bis 300.000 iR., ab 80 Jahren bis 500.000 iR. steuerbefreit.

Bei in Indien ansässigen Personen wird das weltweite Einkommen besteuert, bei nicht-ansässigen nur dasjenige aus indischen Quellen.

Goods and Services Tax

Zum 1. Juli 2017 wurde eine landesweit einheitliche Umsatzsteuer (Goods and Services Tax, GST) eingeführt. Dies bedeutete die größte Steuerreform seit der Unabhängigkeit.

Mit Einführung der GST wurden Value Added Tax, Service Tax und die weiteren produkt- und dienstleistungsorientierten Steuern zu einer landesweit einheitlichen GST zusammengelegt.

Verschiedene Steuersätze (0, 5, 12, 18 oder 28 Prozent) sind grundsätzlich möglich. Der Steuersatz liegt für die meisten Dienstleistungen bei 18 Prozent. Eine Tarifnummer (ähnlich dem HS Code) entscheidet über die Einordnung.  

Die GST ist eine umfangreiche indirekte Steuer auf Herstellung, Vertrieb und Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Als Verbrauchssteuer fällt sie bei jeder einen Mehrwert schaffenden Handelsstufe an. Sie berechtigt zum Vorsteuerabzug und deshalb ist der Erhalt einer korrekten Rechnung notwendig. Außerdem muss die deklarierte Vorsteuer tatsächlich vom Lieferanten bezahlt worden sein. Unternehmen sind vorabzugssteuerberechtigt, sodass nur der Endverbraucher belastet wird. Das System ist somit dem der deutschen Umsatzsteuer vergleichbar.

Die Steuern werden online abgeführt und die Daten online abgeglichen. Der Steuerpflichtige muss zur Erfassung der Steuerzahlung in einer Datenbank registriert sein. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen iR. bedürfen grundsätzlich keiner Registrierung. 

Aufgrund der föderalen Struktur Indiens unterteilt sich die GST weiterhin in Steuern der Zentralregierung (Central GST/CGST), der Bundesstaaten (State GST/SGST) und eine übergreifende Steuer (Integrated GST/IGST). Diese Steuersätze sind einheitlich und wirken sich nicht auf die Gesamthöhe aus. Die Steuer ist zielabhängig und damit ist maßgeblich der Ort der Warenlieferung beziehungsweise des Dienstleistungsempfängers. Erfolgt zum Beispiel eine Leistung innerhalb eines Bundesstaates, sind die CGST und SGST jeweils zu 50 Prozent anzuwenden. Bei einer Leistung zwischen zwei Bundesstaaten ist die IGST einschlägig. Bei Wareneinfuhren ist der Zoll zusätzlich zu entrichten.

Für deutsche Unternehmen, die nicht über eine Betriebsstätte in Indien verfügen, erfolgten durch die Einführung der GST keine Änderungen. Die GST ist nicht auf Rechnungen für Exporte nach Indien auszuweisen. Auf den Import ist die IGST anzuwenden. Die auf Dienstleistungen erhobene GST ist durch den indischen Kunden auf Basis der Nettorechnung zu berechnen und von ihm an den Fiskus direkt abzuführen (reverse-charge Verfahren).


Hinweis: Weitere Informationen zum indischen Steuerrecht sind im GTAI-Rechtsbericht "Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuer in Indien" abrufbar.

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