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Devisenrecht in Kolumbien
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist frei konvertibel.
07.07.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Rechtsgrundlagen für das Devisenrecht sind unter anderem das Devisengesetz, das Auslandsinvestitionsgesetz sowie von der Zentralbank erlassene Resolutionen.
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist frei konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Von der Zentralbank zugelassene Finanzdienstleister wie Banken oder Wechselstuben kaufen und verkaufen dabei als sogenannte intermediarios Devisen.
Transaktionen in Fremdwährungen müssen durch die intermediarios oder/und bestimmte Verrechnungskonten (cuenta de compensación) erfolgen: Import und Export von Gütern, ausländische Darlehenszahlungen und Zinsen, ausländische Investitionen und deren Erträge, kolumbianische Investitionen im Ausland und deren Erträge, Finanzinvestitionen und deren Erträge, Avale und Garantien in ausländischer Währung sowie Geschäfte mit Derivaten. Bei bestimmten Transaktionen, wie zum Beispiel Überweisungen mit einem gewissen Volumen oder Importzahlungen bestehen zudem Berichtspflichten (declaración de cambio) gegenüber der Zentralbank. Ausländische Investoren haben zudem das Recht zur freien Gewinnverwendung und Kapitalrückführung ins Ausland.