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Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht

Ukraine: Beschränkungen im Zahlungsverkehr mit Fremdwährungen

Die Ukraine führte Einschränkungen bei Durchführung von Operationen mit Fremdwährung ein: Betroffen sind Export-Import Geschäfte mit ausländischen Unternehmen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 24. Februar 2022 rief die Ukraine nicht nur die Wirkung des Kriegsrechts aus, sondern schränkte die Durchführung von Operationen mit Fremdwährungen ein. Mit dem Erlass der ukrainischen Nationalbank ("Ukrayinsʹkyy natsionalʹnyy bank") Nr. 18 "Über die Arbeit des Banksystems während des Kriegsrechts“ vom 24. Februar 2022 wurden Beschränkungen und eine Änderung der Fristen für die Abwicklung von Ausfuhr- und Einfuhrgeschäften im Zahlungsverkehr mit Fremdwährung eingeführt.

Zwar können ukrainische Residenten Zahlungsmittel, die auf Fremdwährung lauten und im Ausland unmittelbar eingelöst werden (Devisen), kaufen, verkaufen oder tauschen. Die gekaufte Fremdwährung kann jedoch ausschließlich nur für die in Art. 14 des Erlasses Nr. 18 aufgeführten Transaktionen ausgegeben werden. Unter anderem für Importgeschäfte ukrainischer Residenten beim Kauf von kritischen Importgütern nach der vom ukrainischen Ministerkabinett genehmigten Liste (Erlass Nr. 153 "Über kritische Importe“ vom 24. Februar 2022 ergänzt durch den Erlass Nr. 289 "Über bestimmte Aspekte von kritischen Importen“ vom 16. März 2022). Zum Beispiel für Lieferung von 

  • Produkten, die dem Schutz der Ernährungssicherheit dienen oder
  • Rohstoffen, ohne die es für ukrainische Unternehmen nicht möglich ist, Endprodukte für den heimischen Markt herzustellen oder die für den Export bestimmt sind.

Die Beschränkung gilt auch für Export-Geschäfte in die Ukraine, die in Fremdwährungen bezahlt werden. So wurde die bisher geltende Frist für die Bezahlung von Export-Import-Geschäften von 365 zunächst auf 90 Tage verkürzt. Da die Rechtslage sich dynamisch entwickelt, entschied die ukrainische Nationalbank, die Frist mit dem Erlass „Über die Verlängerung von Abrechnungsfristen für Export-Import-Operationen“ vom 07. Juni 2022 auf 120 Tage zu verlängern. Aktuelle Informationen bezüglich der geltenden Fristen und Beschränkungen und Ausnahmen können auf der Internetseite der ukrainischen Nationalbank abgerufen werden: bank.gov.ua/en.

Die am 24. Februar 2022 eingeführten Beschränkungen gelten bis zur Beendigung des Kriegsrechts. Aufgrund der sich verändernden Lage empfiehlt es sich, Rechtsrat einzuholen. Eine Liste deutsch-sprachiger Rechtsanwälte in der Ukraine finden Sie auf der Seite der GTAI: Anwälte im Ausland U-Z. Alternativ steht die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer als Ansprechpartnerin für deutsche Unternehmen in der Ukraine bereit: AHK Ukraine.

Hinweis: Die ukrainische Währung Hrywnja ist keine frei konvertierbare Währung. Alle Transaktionen unterliegen einer Währungs- und Devisenkontrolle. Die ukrainischen Devisenregelungen und -kontrollen gehören zu den restriktivsten der Welt. Dies gilt sowohl für natürliche und juristische Personen wie auch für den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz Nr. - 2473-VIII "Über Devisenrecht und Devisengeschäft". Für deutsche Unternehmen ist wichtig zu beachten, dass Export-Import-Geschäfte unter die Währungskontrolle der ukrainischen Nationalbank fallen. Mehr Informationen können Sie im Recht kompakt Ukraine unter dem Punkt Zahlungsverkehr abrufen. 











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