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Rechtsbericht USA Produzentenhaftung

US-Produkthaftung: Präventionsmaßnahmen vor Produkthaftung

Unternehmen sollten sich nicht von der US-Produkthaftung abschrecken lassen.

Von Jan Sebisch, Alexander von Hopffgarten

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 6. Juni 2021 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Dezember 2023.

Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherungen sollten auf einer occurrence Basis abgeschlossen werden: Der Versicherer haftet in diesem Fall ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadens, wenn der Schaden innerhalb der Versicherungslaufzeit eintritt. Da die meisten Produkthaftpflichtklagen erhebliche Verteidigungskosten verursachen, ist beim Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass auch Anwalts- und Gerichtskosten durch die Versicherung gedeckt werden. Bei Einschaltung eines amerikanischen Vertriebsunternehmens sollte geprüft werden, ob eine über den amerikanischen Vertreter abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherung kostengünstiger ist. Oftmals haben amerikanische Vertriebsfirmen bereits Produkthaftpflichtpolicen, in die - wenn auch mit einer Prämienerhöhung verbunden - das Produkt des ausländischen Unternehmens zusätzlich neu aufgenommen werden kann.

Schaffung einer Konzernstruktur

Die Gründung eines rechtlich selbständigen Unternehmens in den USA bringt hinsichtlich der Haftung der Muttergesellschaft für Handlungen der Tochtergesellschaft und für eigene Handlungen der Muttergesellschaft außerhalb der USA den sogenannten Abschirmeffekt mit sich. Hierbei sollte eine Gesellschaftsform gewählt werden, die die Haftung beschränkt. In Ausnahmefällen kann es unter bestimmten Voraussetzungen nach den Grundsätzen des Piercing of the Corporate Veil dennoch zu einer Durchgriffshaftung kommen. Eine solche Durchgriffshaftung wird von US-Gerichten aber nur selten angenommen und setzt das Vorliegen besonderer Umstände, zum Beispiel Missbrauch der Gesellschaft (Alter Ego) voraus. Zur Vermeidung des Alter Ego sollten bestimmte Dinge bei der anfänglichen Strukturierung der Corporation eingehalten werden.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft sollte als Präventionsmaßnahme allerdings nur gewählt werden, wenn die Tochtergesellschaft das Produkt auch in den USA herstellt. Eine Tochtergesellschaft, die nur als Vertriebsunternehmen verwendet wird, kann hingegen nachteilig sein. Denn Produkthaftung ist Herstellerhaftung. Sofern das Produkt in der Produktionsstätte der deutschen Muttergesellschaft produziert wird, haftet die deutsche Muttergesellschaft.

Sorgfältige Produktentwicklung

Bei der Entwicklung des Produkts sollten Industrie- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Gesetzliche Normen existieren insbesondere für den Bereich der Produktsicherheit. Folgende Bundesbehörden erlassen rechtsverbindliche Industrie- und Sicherheitsstandards:

  • Consumer Product Safety Commission (CPSC),
  • Food and Drug Administration (FDA),
  • Environmental Protection Agency (EPA),
  • National Transportation Safety Board (NTSB),
  • Occupational Safety and Health Administration (OSHA) und
  • National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA).

Die rechtsverbindlichen Sicherheitsstandards sind unbedingt einzuhalten.

Vereinbarung eines Gerichtsstandes

Die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes hat gute Chancen von einem US-Gericht anerkannt zu werden, wenn Streitgegenstand eine vertragliche Zusicherung ist. Der Kläger, der entgegen der Gerichtsstandvereinbarung die Klage vor einem anderen Gericht erhebt, muss besondere Gründe vorbringen, die die Klageerhebung vor einem anderen Gericht rechtfertigen. Private Interessen sind hierbei nicht ausreichend. Öffentliche Interessen begründen nicht per se die Zuständigkeit vor einem anderen Gericht. Dies hat der US-Supreme-Court in Atlantic Marine Construction Co., Inc. v. U.S. District Court for the Western District of Texas entschieden.

Meist wird ein US-Gericht seine Zuständigkeit entgegen der Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes nur bejahen, wenn die Produkthaftungsklage vor einem amerikanischen Gericht erhoben wird und eine Körperverletzung oder der Tod einer Person vorliegen.

Rechtsvergleich der Bundesstaaten

Da die Produkthaftungsrechte der einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich streng sind, ist zu überlegen, ob das jeweilige Produkthaftungsrecht ein Faktor bei der Standortwahl für einen etwaigen Vertriebsort, eine Produktionsstätte oder eine Tochtergesellschaft sein soll.

Die Rechtsprechung einzelner Bundesstaaten, wie zum Beispiel Delaware oder Virginia, gilt traditionell als unternehmensfreundlich, wohingegen die Judikatur zum Beispiel in Kalifornien, Florida und Illinois als verbraucherfreundlich gelten.

Formulierung von Warnhinweisen

Die Gestaltung von Warnhinweisen (warnings) ist im Wesentlichen von den tatsächlichen, mit dem jeweiligen Produkt verknüpften Gefahren sowie dem Kreis der möglichen Produktbenutzer abhängig. Eine Warnung muss auffällig gestaltet sein. Sie muss so detailliert sein, dass sie die für die sichere Handhabung des Produkts notwendigen Informationen sowohl den potentiellen Benutzern als auch denjenigen übermittelt, von denen der Hersteller in angemessener Weise annehmen muss, dass sie mit dem Produkt in Berührung kommen werden.

Warnungen sollten unbedingt durch Symbole gekennzeichnet sein, sowohl in Englisch, Spanisch als auch gegebenenfalls in Chinesisch erfolgen und in leicht verständlicher Sprache geschrieben und deutlich hervorgehoben sein (Signalwörter).

Ferner müssen Warnhinweise dem Klarheitsgebot genügen. Der Grad der potentiellen Gefahr muss aus den Warnhinweisen ohne weiteres erkennbar sein. Häufig ist die Verwendung von Signalwörtern an dem Produkt selbst, die in der Gebrauchsanleitung "übersetzt" werden. Zur Identifizierung der verschiedenen Gefahren sind drei Bezeichnungen üblich:

  • Danger (Gefahr des Todes oder einer erheblichen Körperverletzung), 
  • Warning und
  • Caution (einfache Verletzungsgefahr).

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