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Südafrika: Steuerleitfaden für kleine Unternehmen überarbeitet

Die Finanzbehörde hat ihren Steuerleitfaden für kleine Unternehmen und den Einzelhandelskaufmann überarbeitet. Sie gibt darin wertvolle steuerrechtliche Hinweise und Empfehlungen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die südafrikanische Finanzbehörde (South African Revenue Service, SARS) informiert in ihrem Steuerleitfaden unter anderem über folgende Themen:

  • Merkmale unterschiedlicher Unternehmensformen, insbesondere Einzelhandelskaufmann (sole proprietorship), Partnerschaftsgesellschaft (partnership) oder GmbH (private company);
  • administrative Fragen zum Steuerrecht, beispielsweise zur steuerlichen Registrierung, zur Einreichung von Steuererklärungen oder zu Steuergutschriften;
  • wichtige Behörden und Gesetze;
  • Aufbewahrungspflichten und -fristen;
  • Ernennung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechnungsprüfers sowie eines steuerlichen Vertreters;
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Status der Tax Compliance;
  • Konsequenzen der Nichteinhaltung von Steuergesetzen;
  • Berichtigungs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten, sowie
  • Beschwerdestelle zur Beilegung von steuerlichen Streitigkeiten.

Einige Passagen des Leitfadens sind auch für große Unternehmen relevant, sodass es sich auch für solche Unternehmen lohnen kann, einen Blick in den Leitfaden zu werfen.

Unternehmen in Südafrika sind verpflichtet, sich bei der SARS steuerlich zu registrieren, sobald sie ihre Geschäfte in Südafrika aufnehmen. Die Registrierung hat spätestens innerhalb von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem die Steuerpflicht besteht oder eine Steuererklärung eingereicht werden muss.

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