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Zollbericht Brasilien Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und Standards

Es besteht ein einheitliches System der Erstellung und Gewährleistung von Qualitätsnormen und der Konformitätszertifizierung. Holzverpackungen unterliegen der IPPC-Norm ISPM 15.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Qualitätsnormen und -standards gelten unter anderen für Maschinen, elektrotechnische Produkte, Erzeugnisse des Automobilbereiches, Messinstrumente, medizinische Produkte und Spielzeug. Sie orientieren sich inhaltlich häufig an europäischen Normen, wie etwa den Richtlinien der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Das Instituto Nacional de Metrologia, Qualidade e Tecnologia (INMETRO) ist verantwortlich für die Überwachung und Prüfung von Normen und Standards. Es hat die Hauptentscheidungsbefugnis über das landesweit einheitliche System der Erstellung und Gewährleistung von Qualitätsnormen und der Konformitätszertifizierung, überwacht die Einfuhr und vergibt Einfuhrlizenzen für zertifizierungspflichtige Produkte wie etwa für Zertifizierungszwecke eingeführte Muster.

Prüf- und Messlabore können sich bei dem INMETRO für den brasilianischen Markt akkreditieren lassen. Produkte, für die in Brasilien obligatorisch eine Zertifizierung verlangt wird, müssen von einer dort akkreditierten Institution geprüft und zertifiziert werden. Im Allgemeinen werden die Prüfungen in Brasilien vorgenommen, es sei denn, es gibt dort keine Institution, die dies durchführen kann.

Die Entwicklung neuer nationaler Standards obliegt der Associação Brasileira de Normas Técnicas (ABNT). Die ABNT ist eine private nicht gewinnorientiert arbeitende Nicht-Regierungsinstitution. Sie ist gleichzeitig auch als Konformitätsbewertungsgremium tätig.

Holzverpackungen

Der IPPC-Standard ISPM 15 für die Behandlung von Holzverpackungen (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel) ist in Brasilien gemäß der Vorschrift Nr. 32  seit dem 1. Februar 2016 obligatorisch zu beachten. Warensendungen mit Holzverpackungen dürfen nur an Zollstellen mit einem Pflanzenschutzdienst eingeführt werden. Um eine Verschleppung von Schädlingen verhindern, schreibt die Norm ISPM 15 eine Begasung mit Methylbromid, eine Hitzebehandlung bei mindestens 56 Grad Celsius für 30 Minuten oder eine dielektrische Erwärmung und eine entsprechende Kennzeichnung aller Verpackungen aus Rohholz, vor.

Die Kennzeichnung von Holzverpackungen aus Ländern, die die Norm ISPM 15 umgesetzt haben, kann in Brasilien durch ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Behandlungszeugnis, das von der Nationalen Pflanzenschutzorganisation des Ursprungslandes abgestempelt wurde, ersetzt werden. In diesem Fall muss das Zeugnis bescheinigen, dass die gemäß Norm ISPM 15 vorgeschriebenen pflanzengesundheitlichen Behandlungen durchgeführt wurden.

Als Pflanzenschutzdienst fungiert das Landwirtschaftsministerium MAPA. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Norm kann das MAPA die Warensendungen aufhalten. Ist bei der Zollabfertigung nicht ersichtlich, ob und wie die Verpackungen behandelt wurden, werden sie vor Ort nachträglich behandelt.

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