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Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Mexiko verbietet die Einfuhr bestimmter Drogen und Vorprodukte zur Herstellung von Drogen, einiger chemischer Produkte, Insektizide und tierischer Produkte.

Von Susanne Scholl | Bonn

Einfuhrverbote gelten unter anderem für folgende Produkte:

Einfuhrverbote

Unterpositionen des mexikanischen Zolltarifs

Warenbeschreibung gemäß mexikanischem Zolltarif

0301 99 01

lebende Raubfische, auch als Jungfische oder Brut

1209 99 07

Samen von Marihuana, auch mit Samen anderer Pflanzen vermischt

1211 90 02

Marihuana

1302 11 02

Rauchopium

1302 19 02

Pflanzensäfte und -auszüge von Marihuana

1302 39 04

Derivate von Marihuana

2833 29 03

Thalliumsulfat

2910 50 01

Endrin (Insectizid)

2939 11 01

Diacethylmorphin (Heroin)

3003 49 01


Zubereitungen auf der Grundlage von Canabis

3004 49 02

Zubereitungen auf der Grundlage von Acethylmorphin und seinen Salzen und Derivaten

4103 20 02

Häute von Schildkröten und Meeresschildkröten

4908 90 05

4911 91 05

Gedruckte schwarz-weiße oder bunte Bilder mit negativen oder herabwürdigenden Darstellungen von Kindern ("garbage pail kids"), die Kinder zu Gewalt oder zu selbstzerstörerischen Handlungen anregen können, auch zusammen verpackt mit Genussmitteln wie Kaugummi oder Süßigkeiten

Quelle: Decreto por el que se expide la Ley de los Impuestos Generales de Importación y de Exportación vom 7. Juni 2022


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