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Zollbericht Türkei Konformitätserfordernisse

Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2026

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.

Von Abdulkerim Kuzucu | Bremen

Die Importverordnungen und Produktkonformitätsverordnungen für das Jahr 2026 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 33124 vom 31. Dezember 2025 veröffentlicht. Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Verordnungen in deutscher Sprache finden Sie hier.

Wesentliche Änderungen gegenüber 2025

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  • Die bisherige Importverordnung für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Importverordnung 2025/7) wurde systematisch neu gefasst und in die Produktkonformitätsverordnung 2026/33 überführt. Damit erfolgt die Prüfung künftig schwerpunktmäßig unter produktsicherheitsrechtlichen Aspekten.
  • Neu eingeführt wurde die Produktkonformitätsverordnung 2026/32 zur Einfuhrprüfung von Maschinen (Maschinensicherheit). Maschinen unterliegen damit einer eigenständigen Konformitätsprüfung und fallen nicht mehr ausschließlich unter die allgemeine CE-Produktkonformitätsverordnung.
  • Die Verordnung über Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI wird nun als Importverordnung 2026/7 geführt (zuvor 2025/20).
  • Die Importverordnung für Düngemittel (2026/16) wurde inhaltlich gestrafft.
  • Die Importverordnung für Chemikalien nach dem Chemiewaffenübereinkommen (2026/17) wurde überarbeitet und um die Angabe der jeweiligen CAS-Nummern ergänzt.
  • Zolltarifnummern (GTIP) werden redaktionell einheitlich ohne Punkt-Trennzeichen dargestellt, um die Recherche und digitale Suche zu erleichtern.
  • In mehreren Verordnungen wurden ergänzende Praxishinweise sowie Erläuterungen zur Zuständigkeitsverteilung bei mehreren beteiligten Behörden aufgenommen.
  • Zusätzlich wurden verstärkt Querverweise innerhalb des Dokuments eingefügt, um das Zusammenspiel der einzelnen Maßnahmen transparenter darzustellen.
  • Die Darstellung berücksichtigt nun ausdrücklich auch die von türkischen Behörden – insbesondere vom Turkish Standards Institute (TSE) – veröffentlichten Leitfäden („Guidelines“ bzw. „Rehber“), die für die praktische Anwendung einiger Verordnung maßgeblich sind.

Importverordnungen 2026

Die Importverordnungen enthalten Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren für internationale Ausstellungen (Import-VO-Nr. 1), über die Einfuhr von Kriegswaffen (Import-VO-Nr. 2), radioaktive Materialien (Import-VO-Nr. 3), Süßstoffe (Import-VO-Nr. 4), geographische Karten und Waren mit geographischen Inhalten (Import-VO-Nr. 5), Waren im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (Import-VO-Nr. 6), Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI (Import-VO-Nr. 7), zivile Luftfahrzeuge (Import-VO-Nr. 8), gebrauchte oder erneuerte Waren (Import-VO-Nr. 9), Sicherheitspapiere und Wertpapiere (Import-VO-Nr. 10), Sprengstoffe, Schusswaffen und Messer (Import-VO-Nr. 11), Dual-Use-Güter (Import-VO-Nr. 12), Waren für Arbeitsschutz und -sicherheit (Import-VO-Nr. 13), Einfuhren von Schriften des Koran (Import-VO-Nr. 14), Waren, die von öffentlichen Stellen eingeführt werden (Import-VO-Nr. 15), Düngemittel (Import-VO-Nr. 16), Chemikalien nach dem Chemiewaffenübereinkommen (Import-VO-Nr. 17), autonome Zollaussetzungen (Import-VO-Nr. 18) sowie das elektronische Antragssystem (Import-VO-Nr. 19).

Die Importverordnungen dienen in erster Linie der handelspolitischen Steuerung sowie der Umsetzung internationaler Verpflichtungen und sehen insbesondere Genehmigungs- und Registrierungspflichten vor, die überwiegend digital über das „Single Window System“ (Tek Pencere Sistemi) abgewickelt werden.

Produktkonformitätsverordnungen 2026

Die Produktkonformitätserlasse enthalten Bestimmungen zur technischen Sicherheit, Marktüberwachung und Qualitätssicherung. Betroffen sind unter anderem Türkische Standards (Produktkonformitäts-VO-Nr. 1), nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen (Produktkonformitäts-VO-Nr. 2), Abfälle (Produktkonformitäts-VO-Nr. 3), erlaubnispflichtige Substanzen und Waren (Produktkonformitäts-VO-Nrn. 4 und 5), Chemikalien und Umweltschutz (Produktkonformitäts-VO-Nr. 6), Brennstoffe (Produktkonformitäts-VO-Nr. 7), Funk- und Telekommunikationsgeräte (Produktkonformitäts-VO-Nr. 8), CE-kennzeichnungspflichtige Waren (Produktkonformitäts-VO-Nr. 9), Spielwaren (VO-Nr. 10), persönliche Schutzausrüstung (Produktkonformitäts-VO-Nr. 11), Konsum- und Verbrauchsgüter (Produktkonformitäts-VO-Nr. 12), Bauprodukte (Produktkonformitäts-VO-Nr. 14), Batterien (Produktkonformitäts-VO-Nr. 15), medizinische Geräte (Produktkonformitäts-VO-Nr. 16), Produkte für Mütter und Kleinkinder (Produktkonformitäts-VO-Nr. 17), Textilien und Lederwaren (Produktkonformitäts-VO-Nr. 18), Tabakwaren und Alkoholika (Produktkonformitäts-VO-Nr. 19), Qualitätskontrollen bei Ein- und Ausfuhr (Produktkonformitäts-VO-Nr. 21), metallische Abfälle (Produktkonformitäts-VO-Nr. 23), Baumwolle (Produktkonformitäts-VO-Nr. 24), Fahrzeugteile (Produktkonformitäts-VO-Nr. 25), Kraftfahrzeuge (Produktkonformitäts-VO-Nr. 31), Einfuhrprüfung von Maschinen (Produktkonformitäts-VO-Nr. 32) sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge (Produktkonformitäts-VO-Nr. 33).

Bei einigen Produktkonformitätsverordnungen müssen die technischen Unterlagen weiterhin durch das Handelsattaché des türkischen Konsulats im Versendungsland beglaubigt werden.

Die Einfuhrprüfung erfordert regelmäßig eine kumulative Betrachtung mehrerer Verordnungen, da eine Ware gleichzeitig unter administrative Importmaßnahmen und produktsicherheitsrechtliche Anforderungen fallen kann.

Dipl. Finanzwirt (FH) Abdulkerim Kuzucu ist Geschäftsführer der CE Customs & Trade GmbH in Bremen.

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