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Zollbericht Peru Kennzeichnungsvorschriften

Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Verpackung

Konsumprodukte unterliegen  besonderen  Kennzeichnungsvorschriften.

Gemäß Art. 3 des Dekretes 1304 vom 29. Dezember 2016 müssen Konsumprodukte oder Ihre Verpackungen für den Endverbraucher in spanischer Sprache deutlich und gut sichtbar mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein: Warenbezeichnung, Ursprungsland (Land der Herstellung), Voraussetzungen für die Konservierung des Produktes, Verfallsdatum, Nettogewicht oder -inhalt, Informationen zu Inhaltsstoffen, die eventuell ein Risiko für die Konsumenten oder Nutzer darstellen könnten, Name und Adresse und Nummer des Steuerregisters (Registro Único de Contribuyente – RUC) des Herstellers, des Importeurs oder Verpackers oder Händlers in Peru.

Ferner müssen gegebenenfalls Risiken oder Gefahren, die bei Nutzung des Produktes auftreten können und Gegenmaßnahmen (tratamiento de urgencia) am Produkt oder auf der Verpackung angegeben sein.

Seit dem 1. September 2005 müssen Holzverpackungen dem internationalen Standard ISPM 15 der International Plant Protection Convention (IPPC) entsprechen (mit Hitze oder Methylbromid behandelt, entsprechende Markierung).

Informationen hierzu hat das Julius-Kühn-Institut hier veröffentlicht.

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