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Zollbericht Vereinigtes Königreich Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollanmeldung und Vereinfachungen

Das Vereinigte Königreich setzt auf digitale Prozesse. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Zollanmeldung

Zollanmeldungen werden über die IT-Anwendung CDS (Customs Declaration Service) eingereicht. CDS löst das bisherige System CHIEF ab. Seit Oktober 2022 müssen britische Importeure CDS für Einfuhranmeldungen nutzen. Im Laufe des Jahres 2023 erfolgt schrittweise die Umstellung auf CDS bei Ausfuhren. Ab 30. Oktober 2023 müssen auch alle Ausfuhren über CDS abgewickelt werden. Die britischen Zollbehörden stellen umfangreiche Informationen zur Nutzung von CDS zur Verfügung.

Der Zollanmelder muss im Vereinigten Königreich ansässig sein. Ansässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang ein eingetragener Unternehmenssitz, Hauptsitz des Unternehmens oder eine permanente Betriebsstätte, die über fest angestellte Mitarbeiter und entsprechende Infrastruktur verfügt.

Die Zollanmeldung kann in Vertretung von einem Dienstleister, beispielsweise einem Speditionsunternehmen oder einem Zollagenten, eingereicht werden. Das britische Zollgesetz sieht sowohl eine direkte Vertretung (in fremden Namen für fremde Rechnung) als auch eine indirekte Vertretung (in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung) vor.

Hat der deutsche Exporteur die Lieferbedingung DDP (delivered duty paid) mit dem britischen Kunden vereinbart, so ist er in Großbritannien sowohl für die Zollförmlichkeiten als auch die Zahlung von Einfuhrabgaben verantwortlich. Ist er nicht in Großbritannien ansässig, muss er sich indirekt vertreten lassen.

Bestimmte Waren unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Für die Einfuhr ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig. Diese Vorschrift gilt für folgende Produkte:

  • Pflanzen und Pflanzenprodukte
  • Holz und Holzprodukte
  • Arzneimittel
  • Chemikalien
  • Kontrollierte Waren

Die britischen Zollbehörden stellen eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Einfuhr zur Verfügung. Diese enthält auch Details zu den genannten Produkten sowie Verweise auf die zuständigen Behörden.

Sicherheitsanmeldung

Im Warenverkehr mit Großbritannien sind Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) abzugeben. Diese Anforderung gilt aktuell noch nicht für Einfuhren aus der Europäischen Union (EU). Diese Ausnahme endet: Ab 31. Oktober 2024 sind Sicherheitsanmeldungen verpflichtend. Die britische Regierung plant einen neuen Ansatz bei den Sicherheitsanmeldungen: Der Datensatz reduziert sich von 37 auf 20 verpflichtende Angaben. Weitere acht Datenelemente sind in bestimmten Fällen verpflichtend. 

Die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung obliegt dem Beförderer beziehungsweise dem Betreiber des Transportmittels. Beim Transport über die Roll-On-Roll-Off-Häfen kommen zwei Verantwortliche in Betracht:

  • für begleitete Ware muss das Speditionsunternehmen die Anmeldung abgeben,
  • bei unbegleiteten Waren/Containern muss der Fährbetreiber die Anmeldung einreichen.

Die Summarischen Eingangsanmeldungen erfolgen über die IT-Anwendung S&S GB. Mittelfristig soll die Anmeldung über das neu einzuführende UK Single Trade Window erfolgen. 

Ausführliche Informationen finden Sie im Leitfaden zu den Safety and Security requirements.

Pre-Lodgement und GVMS

Unionswaren konnten nach dem Brexit zunächst in einem vereinfachten Verfahren eingeführt werden, für das keine Bewilligung notwendig war. Mittlerweile sind diese Brexit bedingten Vereinfachungen ausgelaufen. Es gibt zwei Optionen bei der Einfuhr in Großbritannien:

  1. Das Modell der vorübergehenden Verwahrung. Dabei können Waren bis zur Zollanmeldung bis zu 90 Tage in der vorübergehenden Verwahrung bleiben.
  2. Das sogenannte Pre-Lodgement Model. Dabei muss die Zollanmeldung bereits vor Check-in des LKW auf die Fähre abgegeben werden. Diese Bestimmung gilt vor allem an den Roll-on-Roll-off-Häfen. Dabei kommt die IT-Anwendung GVMS zur Anwendung. 

GVMS

GVMS steht für Goods Vehicle Movement System. Seit dem 1. Januar 2022 nutzt das Vereinigte Königreich die IT-Anwendung zur Überwachung von Ein- und Ausfuhren. Das Modell sieht vor, dass Einführer bereits vor Check-In eines LKW auf die Fähre ihre Einfuhranmeldungen einreichen müssen. Einführer übermitteln die Referenznummern (beispielsweise MRN oder EORI, abhängig davon, welches Einfuhrverfahren sie nutzen) an das Transportunternehmen. Dieses beantragt über GVMS eine Referenznummer (Goods Movement Reference, GMR). Alle  Zollanmeldungen werden sodann unter dieser GMR zusammengruppiert. Die GMR wird beim Check-in auf die Fähre eingelesen. Die hinterlegten Daten werden an die britischen Zollbehörden übermittelt, die im Anschluss eine Freigabe für die Waren erteilen. Transportunternehmen müssen sich für die Nutzung von GVMS registrieren. Die GVMS-Registrierung ist online möglich. 

Vereinfachte Verfahren

Importeure können vereinfachte Verfahren zur Einfuhr nutzen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Bewilligung. Waren können zum freien Verkehr oder zu einem besonderen Zollverfahren angemeldet werden.

Zum einen gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Zollanmeldung (simplified declaration). Zunächst ist eine vereinfachte Grenzzollanmeldung einzureichen, die durch eine ergänzende Zollanmeldung vervollständigt wird. Frist hierfür ist der vierte Werktag des Folgemonats. Die abschließende Meldung wird zum Letzten eines Monats eingereicht.

Alternativ kann das Anschreibeverfahren in der eigenen Buchführung genutzt werden (Entry in the declarant’s records, EIDR). Auch dieses vereinfachte Verfahren wird mit einer ergänzenden und abschließenden Zollanmeldung beendet. Es gelten dieselben Fristen.

Weiterführende Informationen enthält der Leitfaden über vereinfachte Einfuhrverfahren.

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