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ARIPO ändert Regelungen zum geistigen Eigentum

Die ARIPO hat im März ihre Regelungen im Bereich des Markenrechts angepasst. Insbesondere die Kosten wurden erhöht und Fristen verkürzt.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Zum 1. März 2026 sind bei der African Regional Intellectual Property Organization (ARIPO) Änderungen des Banjul Protocol betreffend das Markenrecht in Kraft getreten.

Es wurden insbesondere die Verfahrenskosten erhöht und bestimmte Fristen verkürzt. Die Kosten wurden vor allem für folgende Leistungen erhöht:

  • Neuanmeldungen,
  • Benennung von mehr als einer Markenklassifikation,
  • zusätzliche Gebühr für lange Warenbeschreibungen,
  • Eintragung (Besiegelung),
  • Recherchebericht,
  • Anträge auf Fristverlängerung.

Darüber hinaus wurden auch neue Gebühren eingeführt, insbesondere eine Übermittlungsgebühr für Widerspruchsschriften. Daher muss nun sichergestellt werden, dass nicht nur der Widerspruch gegen eine Marke rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist eingereicht wird. Auch die Kosten für die Übermittlung der Widerspruchsschrift müssen vor Ablauf der Frist eingegangen sein. Geht die Zahlung nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein, gilt der Widerspruch als verspätet eingereicht.

Weitere neu eingeführte Gebühren gibt es, wenn eine Papierausfertigung der Eintragungsurkunde verlangt wird sowie bei Beschwerden.

Neben den Gebührenänderungen haben die Mitgliedstaaten der ARIPO künftig nur noch sechs statt neun Monate Zeit, um Markenanmeldungen zu prüfen. Die Einspruchsfrist gegen eine Markenanmeldung bleibt bei drei Monaten. Nach Ablauf der Einspruchsfrist muss der Anmelder die Gebühren nun innerhalb von drei Monaten statt zwölf Monaten entrichten. Anderenfalls gilt die Anmeldung als aufgegeben.

Darüber hinaus gibt es nun die Möglichkeit, im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung die Rücknahme eines Widerspruchs zu beantragen. Damit können Widerspruchsverfahren schneller abgeschlossen werden, wenn die Parteien sich im Rahmen der Streitbeilegung geeinigt haben.

Bei dem Banjul Protocol handelt es sich um das Gesetz zur Regelung des Markenrechts. Es haben 13 von 22 Mitgliedstaaten der ARIPO unterzeichnet. In den Staaten, die das Banjul Protocol nicht unterzeichnet haben, gilt für Markenanmeldungen ausschließlich nationales Recht.

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