Steuerrecht in Jordanien (Steuersätze)
Steuern auf Gewinne und Erträge natürlicher und juristischer Personen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) regelt seit 2015 das jordanische Ertragsteuergesetz Nr. 34/2014 (jErStG).
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Steuern auf Gewinne und Erträge natürlicher und juristischer Personen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) regelt seit 2015 das jordanische Ertragsteuergesetz Nr. 34/2014 (jErStG).
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichts- und Schiedsentscheidungen richten sich einer Reihe verschiedener Rechtsquellen, die Sie im Folgenden finden.
Jordanien bietet eine große Anzahl an Investitionsanreizen. Hier finden Sie einen ersten Überblick dazu.
Steuern auf Gewinne und Erträge natürlicher und juristischer Personen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) regelt seit 2015 das jordanische Ertragsteuergesetz Nr. 34/2014 (jErStG).
Das neue Immobiliengesetz vom 16. September 2019 schafft in Jordanien einen einheitlichen Rahmen und eine umfassende Gesetzgebung für Immobilienangelegenheiten.
Mit dem noch relativ jungen Verbraucherschutzgesetz Nr. 7 von 2017 gibt es nun seit einigen Jahren ein eigenes Gesetz auf diesem Feld.
Gewährleistungsrechte verjähren gemäß Art. 521 Abs. 1 Zivilgesetzbuch (ZGB) nach sechs Monaten.
Einen ersten Überblick über Sicherungsmittel in Jordanien erhalten Sie hier.
Das Vertriebsrecht in Jordanien regelt das Gesetz Nr. 28/2001 über Handelsvertreter und Handelsmakler (HVG).
Nachstehend finden Sie eine erste Übersicht über wichtige Kontaktadressen in Jordanien.