Das UBO-Register kommt
Ungarn ist einer der letzten Mitgliedstaaten, der ein UBO-Register (Register über den wirtschaftlichen Eigentümer) einführt.
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Ungarn ist einer der letzten Mitgliedstaaten, der ein UBO-Register (Register über den wirtschaftlichen Eigentümer) einführt.
Am 1. Juli 2021 treten Änderungen im polnischen Handelsgesetzbuch in Kraft und etablieren eine vereinfachte Form der Aktiengesellschaft (prosta spolka akcyjna - P.S.A.).
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Die mauritische Finanzbehörde hat bekanntgegeben, dass Unternehmen künftig schon zusammen mit der Unternehmensgründung eine Mehrwertsteuerregistrierung beantragen können.
In Ghana ist die Gründung von Gesellschaften möglich, deren Anteile zu 100 Prozent in ausländischem Eigentum stehen (wholly foreign-owned enterprise).
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Ghana bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner) noch nicht ins Register eingetragen haben, müssen dies nach dem 1. Juni 2021 unverzüglich nachholen.
Eine wichtige Änderung ist die Rückkehr zur jährlichen Vorlage der Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner - UBO).
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund der 4. Geldwäscherichtlinie verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten. Auch in Polen wurde ein solches installiert.