Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Mexiko
Bei einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen und der Ausübung einer vergüteten Tätigkeit sind eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Bei einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen und der Ausübung einer vergüteten Tätigkeit sind eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Das mexikanische Arbeitsrecht wurde 2021 reformiert, um auch Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Home-Office zu erfassen.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Mexiko bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Kontrollen sind insbesondere von der spanischen Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo y de Seguridad Social – ITSS) zu erwarten.
Je nach Verstoß wird zwischen verschiedenen Sanktionsarten unterschieden. Insbesondere Arbeitsvergehen und Verstöße in Angelegenheiten der sozialen Sicherheit werden geahndet.
EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Um sicherzustellen, dass die Vorschriften im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts durch den Arbeitgeber tatsächlich eingehalten werden, hat er diverse Dokumentationspflichten.
Der Mindestlohn gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Sozialversicherung ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbständige als Pflichtversicherung ausgestaltet.
Soll ein:e Mitarbeiter:in in Spanien eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
Arbeitsverträge werden in Spanien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Häufig kommen Musterverträge zum Einsatz.