Arbeits-/Entsendevertrag in Spanien
Soll ein:e Mitarbeiter:in in Spanien eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
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Soll ein:e Mitarbeiter:in in Spanien eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
Arbeitsverträge werden in Spanien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Häufig kommen Musterverträge zum Einsatz.
Mitarbeitende müssen bei Entsendung nach Spanien diverse Nachweise mit sich führen. Die Entsendemeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn getätigt werden.
Die spanische Steuergesetzgebung basiert auf dem Allgemeinen Abgabengesetz. Besonderheiten gelten in den drei Regionalkörperschaften Baskenland, Navarra und Kanarische Inseln.
Seit 28. April 2022 benötigen vollständig gegen Covid19 geimpfte Reisende keinen PCR-Test mehr. Bei der Einreise ist aber ein Nachweis über die vollständige Impfung zu erbringen.
Neue Rechtsvorschriften sehen zwei sukzessive Erhöhungen des Mindestlohns (Salario Mínimo, Vital y Móvil - SMVyM) in Argentinien für die Monate Juni und August 2022 vor.
Der kenianische Präsident hat Anfang Mai die Erhöhung des Mindestlohns um zwölf Prozent bekanntgegeben. Die Regierung reagiert damit auf den Preisanstieg der Lebenshaltungskosten.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Griechenland bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Das marokkanische Arbeitsrecht ist vornehmlich im Code du Travail (Loi no. 65-99 - ArbG) geregelt.
Erste Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Marokko erhalten Sie hier.