Zoll- und Steueränderungen in Malawi für das kommende Finanzjahr
Die Maßnahmen treten am 1. April 2025 in Kraft.
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Die Maßnahmen treten am 1. April 2025 in Kraft.
Die aktuellen Zollsätze können nun digital über die Plattform "eTariff" recherchiert werden. Eine ungefähre Kostenkalkulation ist ebenfalls möglich.
Eswatini, Malawi und Sambia haben mit der Einführung des elektronischen Zertifikats begonnen.
Malawi importiert viele Güter, um den Bedarf des Landes zu decken. Die entsprechenden Einfuhrbestimmungen sind hierbei zu beachten.
Derzeit haben zwölf Staaten die Vereinbarung ratifiziert.
Importeure können den neuen Prozess für die Zollabfertigung ab dem 1. Juli 2023 nutzen.
Der Leitfaden soll für Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Beantragung und Erteilung von Import- und Exportlizenzen sorgen.
Weitere Waren können steuerbefreit (exemption/zero-rated) in Malawi eingeführt werden. Für sie gilt der Nullsatz.
Die SADC kommt somit ihrer Verpflichtung im Rahmen des Trade Facilitation Agreements der WTO nach.
Ab dem 1. Mai 2022 fällt für gewerbliche Einfuhren eine Import-Einkommensteuer in Höhe von 3 Prozent an.