Viertes Sanktionspaket
Die EU einigt sich auf neue Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Kreditbewertungsdiensten. Daneben gibt es auch neue Handelsbeschränkungen.
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Die EU einigt sich auf neue Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Kreditbewertungsdiensten. Daneben gibt es auch neue Handelsbeschränkungen.
Am 9. März 2022 einigten sich die EU-Mitglieder über weitere Sanktionen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für insgesamt 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen.
Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.
Die russische Regierung beschließt ein vorübergehendes Ausfuhrverbot von medizinischen Produkten in diejenigen Länder, welche Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt haben.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren erhoben.
Saudi-Arabien möchte Exportgeschäfte vereinfachen und Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Das Zollkontingent für Getreideexporte gilt vom 15. Februar bis 30. Juni 2022. Daneben wird der Exportzoll auf Weizen und Gerste erhöht.
Das Finanzministerium der VR China hat die Exportzölle für das Jahr 2022 bekannt gegeben.
Die russische Regierung legte neue Zollsätze fest, die ab 2022 gelten sollen. Hintergrund ist die Anpassung der Versorgung inländischer Produktionen.