Umsetzung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten
Bonn (gtai) - Die EU hat in der aktuellen Periode von 2014 bis 2020 das Verfahren der Förderung verändert. Die Kommission schließt mit den einzelnen Mitgliedstaaten Partnerschaftsvereinbarungen ab. Darin enthalten sind die Investitionsziele der Länder und die Mittelverwendung. Die Investitionsprioritäten legen die Staaten in ihren operationellen Programmen fest. Lokale Verwaltungsbehörden wählen einzelne Projekte aus, begleiten und bewerten sie. Die Förderprogramme werden regional verwaltet.