Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius
Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Mauritius ist digital unterwegs: Dokumente für die Abwicklung aller eingeführten Waren können in der Regel elektronisch eingereicht werden.
Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Für beispielsweise gebrauchte Güter oder bestimmte Lebensmittel bestehen besondere Marktzugangsvoraussetzungen. Die Einfuhr ist deshalb nur mit einer Genehmigung möglich.
Internationale Standards sind in Mauritius für eine Vielzahl von Produkten anerkannt.
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.