Katar: Öffentliche Aufträge
Gesetz Nr. 26/2005 (VergG) regelt das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge.
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Gesetz Nr. 26/2005 (VergG) regelt das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Katar bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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Das chinesische Vergaberecht wird im Wesentlichen durch zwei Kerngesetze geregelt: das Vergabegesetz sowie das Ausschreibungsgesetz.