Erstes Sanktionspaket
Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
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Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
Das Panel setzt seine Arbeit am Verfahren WT/DS604 "Russian Federation - Certain Measures concerning Domestic and Foreign Products and Services" vorübergehend aus.
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.
Die russische Regierung beschließt ein vorübergehendes Ausfuhrverbot von medizinischen Produkten in diejenigen Länder, welche Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt haben.
Die russische Regierung hat am 28. Februar 2022 die ersten Gegensanktionen beschlossen.
Erstmals richten sich die Sanktionen direkt gegen Präsident Wladimir Putin und andere Staatsoberhäupter.
Als Reaktion auf die Beteiligung an der militärischen Invasion der Ukraine durch Russland weitet die EU am 9. März 2022 ihre Sanktionen gegenüber Belarus aus.
WTO-Mitglieder reagieren auf Russlands Angriff auf die Ukraine.
Kanada hat mit Wirkung vom 2. März 2022 die Zölle auf alle Waren mit Ursprung in Russland und Belarus auf 35 Prozent erhöht. Grund ist die Invasion Russlands in der Ukraine.
Die Sanktionen seitens der EU gegen Russland beinhalten unter anderem ein Waffenembargo. Russland erließ daraufhin ein Einfuhrverbot für europäische Lebensmittel.