Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
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Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.