Einfuhrverbote
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
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Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland umfassen Waren aus Drittländern, die russische Vormaterialien enthalten. Der Ursprung der Vorprodukte ist nachzuweisen.
Die Einfuhr von Gold mit Ursprung in Russland ist seit dem 28. Juni 2022 verboten.
Access2Markets gibt Auskunft zu Fragen rund um die Aus- und Einfuhr von Waren in die Europäische Union. Das Angebot wird um das Thema Sanktionen erweitert.
Die EU hat die Einfuhr russischer und belarussischer Stahlerzeugnisse verboten. Die Kontingente werden auf andere Länder aufgeteilt.
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.