CBAM - Fristverlängerung für die Abgabe des ersten Berichts
Update - Bei technischen Problemen mit der Erstellung des ersten CBAM-Berichts ist eine Fristverlängerung möglich. Unternehmen können diese bis zum 31. März 2024 beantragen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Update - Bei technischen Problemen mit der Erstellung des ersten CBAM-Berichts ist eine Fristverlängerung möglich. Unternehmen können diese bis zum 31. März 2024 beantragen.
Die handelspolitische Agenda von Präsident Biden konzentriert sich auch für 2024 auf die Rechte der Arbeitnehmer. Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit sind weitere Schwerpunkte.
Deutsche Unternehmen können sich nun im CBAM-Portal registrieren und dieses nutzen.
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument, dessen Umsetzung Unternehmen vor Herausforderungen stellt. Wir beantworten die häufigsten Fragen.
Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanimus (CBAM) erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte.
Am 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase. Zum 1. Januar 2026 tritt der CBAM endgültig in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das neue Regelwerk.
Unternehmen sollten sich schon jetzt auf die Einführung des CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) vorbereiten.
Ab 1. Oktober 2023 müssen Unternehmen CBAM-Berichtspflichten erfüllen. Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung auf Deutsch veröffentlicht.
Die EU führt einen CO2-Preis für Importe ein. Ab Oktober 2023 gelten zunächst neue Berichtspflichten für Importeure.
Für Medienvertreter und deren Equipment ist eine Voranmeldung notwendig. Die Vorab-Registrierung von Waren im ACI-System entfällt hingegen.