Ausfuhr aus der EU
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.
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Das Ministerkabinett der Ukraine beschloss am 27. September 2022 eine Resolution, die den Export von Waren aus der Ukraine nach Russland vollständig verbietet.
Mit der Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten soll der grenzüberschreitende Warenverkehr vereinfacht werden.
Die allgemeine Genehmigung Nr. 32 des deutschen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort gültig.
Das Ausfuhrverbot gilt für sechs Monate.
Die EU einigt sich auf neue Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Kreditbewertungsdiensten. Daneben gibt es auch neue Handelsbeschränkungen.
Am 9. März 2022 einigten sich die EU-Mitglieder über weitere Sanktionen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für insgesamt 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen.
Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.