Zentralamerika: Rechtsverfolgung
Grundsätzlich wird die Wahl ausländischen Rechts sowie die eines ausländischen Gerichtsstands in Guatemala, Honduras und Panama anerkannt.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Grundsätzlich wird die Wahl ausländischen Rechts sowie die eines ausländischen Gerichtsstands in Guatemala, Honduras und Panama anerkannt.
Zwischen Deutschland und Guatemala, Honduras und Panama bestehen keine bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
In allen drei hier im Fokus stehenden Ländern (Guatemala, Honduras und Panama) ist die Haftung des Verkäufers für verdeckte Mängel an der Kaufsache vorgesehen.
Ein Produkthaftungsgesetz gibt es weder in Guatemala noch in Honduras oder Panama. Die Produkthaftung ergibt sich in der Regel aus den Zivilgesetzbüchern.
Von den drei mittelamerikanischen Ländern Guatemala, Honduras und Panama verfügt nur Honduras über ein Gesetz über Handelsvertreter.
Der Länderbericht Recht kompakt Zentralamerika bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement. Im Fokus: Guatemala, Honduras und Panama.
Die wesentlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verträgen sind sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama im Zivil- beziehungsweise Handelsgesetzbuch geregelt.
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt finden sich sowohl in Guatemala als auch in Honduras und Panama.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Japan International Cooperation Agency (JICA)
Die japanische Entwicklungsagentur JICA unterstützt ein Solarenergieprojekt in Sri Lanka.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Asiatische Entwicklungsbank (ADB)
Mit einem Zuschuss in Höhe von 0,75 Millionen US-Dollar unterstützt die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) technische Hilfe für ein Energiesektorprojekt in Nepal.