Rechtsmeldung Ägypten Gewerbliche Schutzrechte
Ägypten erhöht Kosten zur Prüfung von Patenten
Das ägyptische Patentamt verdoppelt die Prüfungsgebühr für Patente.
25.07.2025
Von Sherif Rohayem | Bonn
Das ägyptische Patentamt (Egyptian Intellectual Property Authority – EGIPA), hat mit Wirkung vom 18. Juni 2025 die Gebühren zur Prüfung von Patentanträgen von ehemals 25.000 ägyptische Pfund (EGP) auf 50.000 EGP (umgerechnet circa 865 Euro) verdoppelt.
Gemäß Art. 16 Gesetz Nr. 82/2002 prüft die EGIPA, ob eine per Antrag eingereichte Erfindung „neu“ ist, auf einer „erfinderischen Tätigkeit“ beruht und „gewerblich anwendbar“ ist.
Die Prüfungsgebühr muss spätestens drei Monate nach der Benachrichtigung über die Patentanmeldung bezahlt werden. Die Anmeldung des Patentes ist seiner Prüfung vorgelagert und dient der Sicherung des Zeitranges der Anmeldung. Zuvor betrug die Frist zur Zahlung sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Patentprüfung. Die neue Dreimonatsfrist gilt für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Sachverständige.
Zum Thema:
- Gesetz Nr. 82/2002 betreffend gewerbliche Schutzrecht, englische Übersetzung
- Ausführungsverordnung Nr. 1366/2003 zum Gesetz Nr. 82/2002 betreffend gewerbliche Schutzrechte, englische Übersetzung
- GTAI-Rechtsbericht Ägypten: Gewerblicher Rechtsschutz