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Zollbericht Äthiopien Freizonen, Investitionsförderung

Zollvorteile bei Investitionen und Exportproduktion

Handelserleichterungen sollen Wirtschaftswachstum und Direktinvestitionen im Land fördern.

Von Andrea Mack | Bonn

Für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung der Exportwirtschaft hat die äthiopische Regierung die Export Trade Duty Incentive Schemes Proclamation No. 768/2012 erlassen. Diese enthält sechs Verfahren, die zu Zollbegünstigungen bis hin zu Zollbefreiungen für importierte Rohmaterialien, Betriebsstoffe, Zwischenerzeugnisse und Verpackungsmaterialien führen können, sofern die Produkte zur Herstellung von Fertigwaren für den Export eingesetzt werden. Dazu zählen das Drawback-Verfahren, die Gutscheinregelung (voucher), die Verfahren für Exportfabriken und für Vorleistungslager unter Zollverschluss sowie die Regelungen für Produktionslager und für Industriezonen.

Mit dem neuen Investitionsgesetz von 2020 und der dazugehörigen Verordnung Nr. 474/2020 hat die äthiopische Regierung bislang unzugängliche Wirtschaftssektoren für ausländische Investitionen geöffnet. Einige Bereiche, darunter Handel und Importgeschäfte, sind jedoch weiterhin ganz oder teilweise inländischen Investoren oder der Regierung vorbehalten. Erste Anlaufstelle für ausländische Investoren ist die Ethiopian Investment Commission (EIC). Diese hat einen One-Stop-Service für die Vergabe von Investitions- und Geschäftslizenzen eingerichtet.

Zu den prioritären Sektoren gehören die Fertigungsindustrie (Textil- und Bekleidung, Leder, Arzneimittel, Agrarverarbeitung), Landwirtschaft, Bergbau, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Tourismus. Die äthiopische Regierung bietet Investoren je nach Sektor und Standort verschiedene Anreize, darunter Steuer- und Zollvergünstigungen.

Gemäß der Investment Incentive Regulation No. 517/2022 gibt es eine Befreiung von der Einkommensteuer für einen bestimmten Zeitraum. Findet die Investition in einem Gebiet entfernt vom Zentrum und/oder mit gering entwickelter Infrastruktur statt, gilt die Steuerbefreiung für einen zusätzlichen Zeitraum. Wenn der Investor mindestens 60 Prozent seiner Produkte (innerhalb von Industrieparks mindestens 80 Prozent) exportiert, besteht Anspruch auf eine zusätzliche einmalige Einkommensteuerbefreiung für zwei Jahre.

Investoren dürfen Investitionsgüter (Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen) und Baumaterialien, die für die Gründung oder Modernisierung/Erweiterung eines bestehenden Unternehmens erforderlich sind, zollfrei einführen. Dies umfasst auch Ersatzteile im Wert von bis zu 15 Prozent des Gesamtwerts der importierten Investitionsgüter innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

Das Finanzministerium hat eine Richtlinie (Directive No. 942/2023) erlassen, um die Art und Menge der Fahrzeuge festzulegen, die je nach gefördertem Investitionsbereich zollfrei eingeführt werden dürfen.

Industrieparks und neu eingerichtete Sonderwirtschaftszonen bieten zusätzliche Anreize. Hier können Unternehmen von der Bereitstellung von gemeinsamer Infrastruktur, Logistik und Dienstleistungen profitieren.

Weitere Informationen bietet die Ethiopian Investment Commission.

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