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Zollbericht Albanien Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abgeschlossene Handelsabkommen

Albanien ist Mitglied der WTO und profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Vereinigten Königreich.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU

Für die Länder des westlichen Balkans verläuft der Weg zur EU-Mitgliedschaft in der Regel über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Albanien und der EU bildet hierfür die Grundlage. Die wichtigsten Ziele des Prozesses sind die politische Stabilisierung und die Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Darüber hinaus führen die Westbalkan-Staaten EU-Normen ein und gleichen ihre Gesetze in einigen Bereichen sukzessiv an EU-Vorschriften an, wie zum Beispiel beim Wettbewerb, geistigem Eigentum und Investitionen.

Auch die Zollvorschriften spielen in der Vorbereitungsphase auf die EU-Mitgliedschaft eine große Rolle. Mit dem SAA erhalten nahezu alle Güter aus Albanien freien Zugang zu den EU-Märkten. Im Gegenzug hat Albanien seinen Markt für europäische Waren und Dienstleistungen schrittweise geöffnet. Mit dem stufenweisen Zollabbau für Ursprungswaren der EU hat Albanien bereits 2006 im Rahmen eines Interimsabkommens begonnen. Das SAA ist seit April 2009 in Kraft. Albanien hat derzeit den Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU).

Central European Free Trade Agreement (CEFTA)

Das Central European Free Trade Agreement (CEFTA) zählt sieben Teilnehmerstaaten: Albanien, Serbien, Moldau, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Montenegro. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens können fast alle gewerblichen Ursprungswaren zollfrei zwischen den Vertragsparteien gehandelt werden. Der Zollabbau bei landwirtschaftlichen Produkten unterliegt restriktiven Regeln. 

Im Rahmen des Berliner Prozesses haben die sechs Staaten außerdem eine Vereinbarung über die Gründung eines gemeinsamen Marktes bis 2024 unterzeichnet. 

Open Balkan

"Open Balkan" oder "Mini-Schengen" ist ein zusätzlicher Wirtschaftsverbund zwischen Albanien, Nordmazedonien und Serbien. Die Initiative wurde 2019 mit dem Ziel der engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit ins Leben gerufen.

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European Free Trade Association (EFTA)

Das Freihandelsabkommen zwischen Albanien und den Staaten der European Free Trade Association (EFTA) Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein ist am 1. Oktober 2010 für Albanien, Liechtenstein und die Schweiz, am 11. August 2011 für Norwegen, am 1. Oktober 2011 für Island in Kraft getreten. Es ermöglicht bis auf wenige Ausnahmen die zollfreie Einfuhr von gewerblichen Waren, Fisch- und Fischereierzeugnissen aus Albanien in die EFTA-Staaten. Albanien hat die Zölle für Ursprungswaren der EFTA-Staaten stufenweise gesenkt. Für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurden zusätzlich bilaterale Abkommen geschlossen.

Türkei

Unter dem Freihandelsabkommen zwischen Albanien und der Türkei gewähren sich die Vertragsparteien Zollpräferenzen oder Zollfreiheit für Industriewaren. Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte bestehen gesonderte Regeln. Das Abkommen ist seit Mai 2008 in Kraft.

Vereinigtes Königreich

Das Partnership, Trade and Cooperation Agreement zwischen Albanien und dem Vereinigten Königreich ist am 3. Mai 2021 in Kraft getreten. Es deckt die Themen Warenhandel, Handel mit Dienstleistungen, Schutz geistigen Eigentums und öffentliches Beschaffungswesen ab.

Diagonale Kumulierung als zusätzlicher Vorteil

Waren erwerben den präferenziellen Ursprung eines Staates durch die dort durchgeführte „ausreichende Be- oder Verarbeitung". Kumulierung bedeutet, dass der Produktionsvorgang in einem Land demjenigen in einem anderen Land hinzugerechnet wird. Die weitestgehende Anrechnung in diesem Sinne ist die „diagonale Kumulierung“.

Albanien gehört der SAP Kumulierungszone an. Dabei steht SAP für „Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess“. Zur SAP-Kumulierungszone gehören neben der EU die Türkei und die westlichen Balkanländer, mit denen die EU Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen hat. Dazu zählen neben Albanien auch Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo, Montenegro, und Nordmazedonien.

Eine andere Kumulierungszone ist die Paneuropa-Mittelmeer-Zone (Pan-Euro-Med Zone). Zu dieser zählen die EU, die EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), die Türkei, Färöer, die Teilnehmer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen); die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo), Moldau und die Ukraine.

In jeder dieser Zonen ist eine diagonale Kumulierung möglich. Das heißt, dass Produktionsvorgänge an Vormaterialen mit Ursprung in einem Land dieser Zone zu Produktionsvorgängen der Endfertigung in einem anderen Land der Zone für die Bestimmung des Ursprungs des Endproduktes hinzuzurechnen sind. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sowohl das Land der Endfertigung als auch dasjenige der Endbestimmung Präferenzabkommen mit denselben Ursprungsregeln mit allen am Ursprung beteiligten Ländern geschlossen haben.

Mit dem Ziel, die Anwendbarkeit der diagonalen Kumulierung übersichtlicher zu gestalten, sollen die Ursprungsregeln nach und nach durch die Ursprungsregeln eines bereits unterzeichneten einheitlichen „regionalen Übereinkommens über Ursprungsregeln" ersetzt werden. Auf diese Weise werden die Pan-Euro-Med Zone und die SAP-Zone zu einer einzigen Kumulierungszone verbunden. 

Während der Übergangsperiode können im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das Pan-Euro-Med-Übereinkommen (PEM) oder die Übergangsregeln angewandt werden. Die Westbalkan-Staaten wenden seit dem 1. Februar 2023 die vorübergehenden Ursprungsregeln an, parallel zum Regelwerk des PEM-Übereinkommens.

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