Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Update - Abkommen zwischen den USA und der EU
Das Europäische Parlament und der Rat einigen sich auf die Umsetzung der Vereinbarung mit den USA.
20.05.2026
Von Dr. Melanie Jordan, Stefanie Eich | Bonn
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rats erzielten am 20. Mai 2026 eine Einigung über den Vorschlag, Zollsenkungen für Einfuhren aus den USA umzusetzen. Das teilte der Rat in einer Pressemitteilung mit. Beide Institutionen müssen die Texte förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten können. Ab welchem Datum die Verordnung gilt, ist aktuell noch nicht bekannt. Die Einigung umfasst neben der Abschaffung von EU-Einfuhrzöllen einen Schutzmechanismus und die Einführung einer Sunset-Klausel (Verfallsklausel).
Die USA und die EU haben sich am 27. Juli 2025 auf einen Deal verständigt und am 21. August eine gemeinsame Erklärung (Joint Statement) veröffentlicht. Da die gemeinsame Erklärung jedoch nicht rechtsverbindlich ist, müssen beide Seiten die vereinbarten Punkte umsetzen. Das Europäische Parlament (EP) hatte die Beratungen vor dem Hintergrund des Urteils des Supreme Courts und den neuen Zöllen zunächst unterbrochen.
Einfuhr US-Güter in die EU
EU schafft sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter ab. Landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse – darunter Nüsse, Milchprodukte, frische und verarbeitete Obst- und Gemüsewaren, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch – erhalten einen bevorzugten Marktzugang über Zollkontingente.
Schutzmechanismus und Aussetzung
Die EU-Kommission kann die Anwendung der Verordnung ganz oder teilweise aussetzen, wenn EU-Produzenten durch eine erhebliche Zunahme der Einfuhren aus den USA ernsthafte Schäden entstehen oder zu entstehen drohen.
Ferner ist es möglich, die Zugeständnisse auszusetzen, wenn die USA ihren Teil der Gemeinsamen Erklärung nicht einhalten. Das betrifft unter anderem Zugeständnisse der EU bezüglich Stahl- und Aluminiumprodukten, falls die USA die Zölle auf Stahl- und Aluminiumderivate nicht bis zum 31. Dezember 2026 auf 15 Prozent reduzieren.
Sunset-Klausel
Die Einigung sieht die Einführung einer sogenannten Sunset-Clause vor: Die Verordnung tritt Ende 2029 außer Kraft, sofern die EU sie nicht verlängert. Die EU-Kommission erhält den Auftrag, die US-Einfuhren zu überwachen und regelmäßig darüber zu informieren.
Einfuhr EU-Güter in die USA
Zwischen dem 7. August 2025 und dem 23. Februar 2026 fand ein einheitlicher Zollsatz in Höhe von 15 Prozent für den Großteil der Waren aus der EU Anwendung. Der betreffende Zollsatz beruhte auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Aufgrund des Urteils des Supreme Courts finden alle auf dieser Rechtsgrundlage erhobenen Zusatzzölle seit dem 24. Februar 2026 keine Anwendung mehr. Stattdessen gelten seit dem 24. Februar 2026, 00:01 Uhr ET, auch für EU-Waren die Zölle gemäß Section 122 des Trade Act 1974, aktuell in Höhe von zusätzlich 10 Prozent zum MFN-Zollsatz.
Rückwirkend zum 1. August 2025, 00:01 Uhr ET werden die Zölle gemäß Sec. 232 Trade Expansion Act auf Kfz und Kfz-Teile angepasst (siehe Annex II der Notice). Diese Ausnahme gilt auch weiterhin:
- Für Kfz und Kfz-Teile aus der EU mit einem MFN-Zollsatz von mindestens 15 Prozent beträgt der zusätzliche Zollsatz 0 Prozent. Es fallen somit die MFN-Zölle gemäß US-amerikanischen Zolltarifs ohne weitere Aufschläge an. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.94.50 (Kfz) und 9903.94.52 (Kfz-Teile) zu verwenden.
- Für Kfz und Kfz-Teile aus der EU mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 15 Prozent beträgt der kombinierte Zollsatz aus Spalte 1 des US-amerikanischen Zolltarifs (Spalte 1) und dem Zusatzzoll gemäß Section 232 15 Prozent. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.94.51 (Kfz) und 9903.94.53 (Kfz-Teile) zu verwenden.
Drawback-Verfahren wird für die Zusatzzölle gemäß Sec. 232 ausgeschlossen. Die Rückerstattung ist lediglich für den Zollsatz der Spalte 1 des US-amerikanischen Zolltarifs möglich (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden CSMS#66336270). Für Waren, die am oder nach dem 1. August 2025, 00:01 Uhr ET abgewickelt wurden, können die erforderlichen Eintragungen korrigiert und entsprechende Rückerstattungen beantragt werden.
Rückwirkend zum 1. September 2025 werden Produkte von EU-Mitgliedstaaten, die unter das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen fallen, sowie weitere bestimmte pharmazeutische Produkte bei der Einfuhr in die USA von den Zusatzzöllen befreit und somit ausschließlich mit den MFN-Zöllen belegt. Diese Ausnahme sieht auch die Proclamation zu den neu eingeführten Zöllen gemäß Sec. 122 Trade Act vor (siehe hierzu Annex II der Proclamation 11012).
Der Deal sah die Obergrenze von 15 Prozent ebenfalls für potenziell zukünftige Zölle für Pharmazeutika, Halbleiter und Bauholz vor. Für Holzprodukte findet die Obergrenze von 15 Prozent bereits Anwendung. Die Zölle für Pharmazeutika treten voraussichtlich Ende Juli 2026 in Kraft.
Die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die USA unterliegt auch weiterhin einem Zollsatz von 25 bzw. 50 Prozent. Bei Stahl, Aluminium und verwandten Produkten sind beide Parteien bestrebt, zusammenzuarbeiten, um ihre Märkte vor Überkapazitäten zu schützen und gleichzeitig stabile Lieferketten durch Lösungen wie Zollkontingente sicherzustellen.
Gegenseitige Verpflichtungen
Beide Seiten halten daran fest, den zollfreien Handel mit elektronischen Übertragungen beizubehalten und auch künftig auf die Erhebung entsprechender Zölle zu verzichten.
Abbau nichttarifärer Hemmnisse
Die USA und die EU verpflichten sich, zusammenzuarbeiten, um nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen oder zu beseitigen.
Beide Parteien wollen Normen für Kraftfahrzeuge gegenseitig anerkennen und die technische Zusammenarbeit zwischen Normungsorganisationen stärken. Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Standards in Schlüsselbranchen sowie die Erleichterung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriesektoren.
Ferner sollen regulatorische Hürden beim Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten abgebaut werden.
Die EU erkennt an, dass bestimmte US-Rohstoffe kein relevantes Entwaldungsrisiko darstellen, und will daher Handelshemmnisse durch die EU-Entwaldungsverordnung vermeiden. Sie nimmt zudem die US-Bedenken zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ernst und strebt weitere Flexibilitäten für KMU an. Auch bei den Richtlinien zur unternehmerischen Nachhaltigkeit (CSDDD und CSRD) verpflichtet sich die EU, Belastungen für den transatlantischen Handel zu minimieren und Drittstaaten mit hohen Standards angemessen zu berücksichtigen.
Stärkung der Ursprungsregeln
Die USA und die EU beabsichtigen, klare Ursprungsregeln festzulegen, um sicherzustellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen.
Quellen:
- Notice: International Trade Administration, Implementing Certain Tariff-Related Elements of the U.S.-EU Framework on an Agreement on Reciprocal, Fair, and Balanced Trade (25. September 2025)
- CSMS # 66336270 - Guidance – Implementation of Tariff-Related Elements of the United States-European Union Framework Agreement (24. September 2025)
- Joint Statement on a United States-European Union Framework on an Agreement on Reciprocal, Fair, and Balanced Trade (21. August 2025)
- Questions and answers on the EU-US Joint Statement on Transatlantic Trade and Investment (21. August 2025)
- Executive Order: Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates (31. Juli 2025)
- Statement by President von der Leyen on the deal on tariffs and trade with the United States (27. Juli 2025)
- Fact Sheet: The United States and European Union Reach Massive Trade Deal (28. Juli 2025)
- Europäische Kommission: EU-US trade deal explained (29. Juli 2025)