Zollbericht Algerien Zollgesetz und Zollverfahren

Algerien digitalisiert Verfahren für Einfuhrprogramme

Algerien hat eine neue Online‑Plattform eingeführt. Importeure müssen ihre Einfuhrprogramme dort fristgerecht hochladen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das algerische Ministerium für Außenhandel und Exportförderung hat eine digitale Plattform freigeschaltet, über die Einfuhrprogramme für Importwaren zum Weiterverkauf in unverändertem Zustand hinterlegt werden müssen. Algerische Unternehmen können ihre Programme vom 22. März bis 30. April 2026 ausschließlich online einreichen. Die Behörden fordern betroffene Importeure auf, sich fristgerecht zu registrieren und ihre Unterlagen digital zu übermitteln. 

Das Ministerium veröffentlichte das entsprechende Communiqué über seine offiziellen Social‑Media‑Kanäle.

Hintergrund

Bereits im Januar 2023 hatte das Ministerium mitgeteilt, dass Importeure, die Waren zur Weiterveräußerung in unverändertem Zustand einführen und eine gültige Konformitätsbescheinigung besitzen, ein Jahres‑Einfuhrprogramm vorlegen müssen. Die Importplanung war zunächst in Excel‑Format auf CD‑Speichermedien bei den lokal zuständigen Stellen einzureichen. 

Rechtsgrundlage sind die Exekutivdekrete Nr. 21/94 vom 9. März 2021 und Nr. 05/45 vom 30. November 2005.