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EU-Mercosur-Abkommen in Südamerika angenommen
Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay schließen offiziell die Verfahren ab, die die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens am 1. Mai 2026 ermöglichen.
23.04.2026
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Am 31. März 2026 hat der Mercosur angekündigt, dass das Interimsabkommen mit der Europäischen Union einen entscheidenden rechtlichen Meilenstein erreicht hat: den Abschluss der internen Verfahren durch die vier Mercosur-Vertragsstaaten - Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Das bedeutet, dass die südamerikanische Seite offiziell die notwendigen legislativen und verwaltungsrechtlichen Verfahren abgeschlossen hat, um die vorläufige Anwendung des Abkommens am 1. Mai 2026 zu ermöglichen.
Im Folgenden ein Überblick über die Gesetzgebungsverfahren in jedem der vier Mercosur-Länder.
Was ist die vorläufige Anwendung?
Das EU-Mercosur-Abkommen wurde am 17. Januar 2026 unterzeichnet und sieht ausdrücklich die Möglichkeit der vorläufigen Anwendung vor (Art. 23.3 Interimsabkommen). Dies ist ein typischer Mechanismus des internationalen Wirtschaftsrechts, der auch im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (dort Art. 25) verankert ist.
Im vorliegenden Fall ermöglicht der Mechanismus, dass die Handelssäule (einschließlich Zollsenkungen, Investitionserleichterungen und öffentliches Beschaffungswesen) vorzeitig in Kraft tritt, noch bevor das Abkommen von allen Parlamenten des Mercosur und der Europäischen Union endgültig ratifiziert wird. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies konkrete rechtliche Auswirkungen ab dem 1. Mai 2026 in Form eines leichteren Zugangs zu den Märkten des Mercosur.
Vorläufige Anwendung auf der europäischen Seite
- Die Europäischen Kommission hat am 15. April in einer Mitteilung im EU-Amtsblatt die vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026 bekannt gegeben.
- Gem. Art. 218 Abs. 5 AEUV ist eine vorläufige Anwendung möglich, sofern die Bereiche in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen.
Das EU-Mercosur-Abkommen umfasst:
- das Partnerschaftsabkommen (EMPA), das sowohl von der EU als auch allen ihren Mitgliedstaaten und den Mercosur-Staaten ratifiziert werden muss; und
- das Interimsabkommen (iTA), das nur die handelspolitischen Teile des EMPA abdeckt, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen und ausschließlich von der EU und den Mercosur‑Staaten ratifiziert wurde.
Abschluss der Gesetzgebungsverfahren
Jedes Mercosur-Land folgt seinen eigenen Gesetzgebungsverfahren, um ein internationales Abkommen in das nationale Rechtssystem zu integrieren. Die Hauptunterschiede liegen in der Rolle der Exekutive. Um die Internalisierung abzuschließen, müssen jedoch in allen Ländern die Parlamente das Abkommen per Gesetz oder Dekret genehmigen. Nach der Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern ist die Reihenfolge des Abschlusses der Verfahren wie folgt:
Argentinien
In Argentinien stützt sich das Verfahren zur Internalisierung internationaler Verträge auf Artikel 75, Absatz 22 der argentinischen Verfassung (Constitución de la Nación Argentina - 1994). Der argentinische Kongress hat die endgültige Befugnis, internationale Abkommen zu billigen. Nachdem das Abkommen beide Häuser des Kongresses durchlaufen hatte, wurde es genehmigt und in das Gesetz 27.800 (Ley 27.800/26) umgewandelt, das am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dieses Gesetz stellt den zentralen Akt der Internalisierung des Interimsabkommens in Argentinien dar.
Uruguay
In Uruguay sehen die Artikel 85 und 168 der uruguayischen Verfassung (Constitución de la República Oriental del Uruguay - 1967) vor, dass die Internalisierung internationaler Verträge der vorherigen Zustimmung des Parlaments bedarf. Das Verfahren wurde am 27. Februar 2026 vom Senat und der Abgeordnetenkammer gebilligt. Anschließend wurde das Gesetz 20.462 (Ley 24.462/26) verkündet, mit dem das Interimsabkommen angenommen wurde. Es wurde am 4. März 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.
Brasilien
In Brasilien ist das Verfahren zur Internalisierung eines internationalen Abkommens in Artikel 49, Punkt I, und 84, Punkt VIII, der brasilianischen Verfassung (Constituição da República Federativa do Brasil - 1988) festgelegt. Die Zuständigkeit dafür teilen sich das Parlament und der Präsident der Republik. Um internalisiert zu werden, benötigt das Abkommen die Zustimmung des Nationalkongresses. Um endgültige interne Auswirkungen zu haben, muss es vom Präsidenten abgesegnet werden. Im vorliegenden Fall wurde das Interimsabkommen sowohl der Abgeordnetenkammer als auch dem Senat ordnungsgemäß vorgelegt und von diesen gebilligt. Der entscheidende Schritt erfolgte mit der Verkündung des Parlamentsdekrets Nr. 14 (Decreto-Legislativo 14/26) und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. März 2026. Das Interimsabkommen ist somit internalisiert worden, aber seine zukünftige Ratifizierung hängt von einem Akt des Präsidenten der Republik ab.
Paraguay
Das Verfahren zur Internalisierung von internationalen Verträgen in Paraguay basiert auf den Artikeln 141 und 202 der paraguayischen Verfassung (Constitución de la República del Paraguay - 1992). Die Exekutive und die Legislative teilen sich die Zuständigkeit in diesem Bereich. Der Prozess begann mit der Mensaje Nr. 361 vom 29. Januar 2026, die dem Nationalkongress vorgelegt wurde. Der Senat und die Abgeordnetenkammer billigten das Abkommen am 4. beziehungsweise 17. März 2026. Die Verkündung durch den Präsidenten erfolgte am 30. März 2026, womit die internen Verfahren abgeschlossen wurden und das Abkommen vorläufig angewendet werden kann.
Besonderheiten der einzelnen Länder
Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sind souveräne Länder mit unabhängigen Rechtssystemen. Die Besonderheiten der einzelnen Länder beeinflussen die Funktionsweise des Mercosur als Ganzes. Sowohl Argentinien als auch Brasilien haben einen einzigartigen rechtlichen und historischen Einfluss auf den Mercosur, da sie die Erstunterzeichner des Vertrags von Asunción (Tratado de Assunção) sind, mit dem der Block gegründet wurde. Uruguay hat den Hauptsitz und die Verwaltungsstruktur des Mercosur in Montevideo und spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Strategien. Paraguay wiederum ist der Verwahrer der Mercosur-Verträge und der Sitz des Ständigen Mercosur-Kontrollgerichtshofs (Tribunal Permanente de Revisión) in Asunción, der für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig ist.
Relevanz für deutsche Unternehmen
Der Abschluss der internen Verfahren durch die vier Mercosur-Länder schafft ein äußerst relevantes Rechtsszenario, da er die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens in den südamerikanischen Ländern und die anschließende Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens effektiv ermöglicht. Der schnelle und koordinierte Abstimmungsvorgang folgte allen vorgeschriebenen rechtlichen Verfahren, was die strategische Priorität des Themas für die Mercosur-Länder widerspiegelt.
Zum Thema:
- EU-Mercosur-Abkommen Interimsabkommen / Partnerschaftsabkommen
- GTAI-Zollbeitrag EU-Mercosur-Abkommen: Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026
- GTAI-Zollbeitrag Handelsabkommen zwischen der EU und dem MERCOSUR