Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU verkündet vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens
Nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifizierten, kündigte die EU dessen vorläufige Anwendung an.
27.02.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Am 27. Februar 2026 hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, angekündigt, das EU-Mercosur-Abkommen vorläufig anzuwenden. Nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen nun als erste Mercosur-Staaten ratifiziert haben, ist zwischen ihnen und der EU die vorläufige Anwendung der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallenden handelspolitischen Teile möglich, sobald die im Abkommen dafür vorgesehenen Formalien erfüllt sind. Brasilien und Paraguay dürften ihre Ratifizierungsverfahren voraussichtlich in Kürze abschließen.
Anfang Januar 2026 unterzeichneten die EU und die Mercosur-Länder das EU-Mercosur-Abkommen, nachdem der Rat der EU die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. Darauffolgend ist es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden, welches seinerseits für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt hat. .
Weitere Informationen zu den sich im Einzelnen ergebenen Handelserleichterungen sind in unserem Bericht abrufbar.
Quellen: