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Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU-Mercosur-Abkommen: EuGH soll Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen

Es bleibt abzuwarten, ob und wann der Handelsteil vorläufig anwendbar ist. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Anfang Januar 2026 unterzeichneten die Europäische Union und die Mercosur-Länder das EU-Mercosur-Abkommen, nachdem der Rat der EU die Unterzeichnung mit qualifizierter Mehrheit genehmigt hatte. Darauffolgend ist es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden, welches seinerseits für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt hat. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Bestimmungen des Handelsteils vorläufig anwendbar sind. 

Der Handelsteil des Abkommens ist bis zum Inkrafttreten des gesamten Abkommens vorläufig anwendbar, wenn diesbezüglich das EU-eigene Ratifizierungsverfahren sowie das Ratifizierungsverfahren mindestens eines der Mercosur-Länder abgeschlossen ist. Sobald dies der Fall ist, werden wir entsprechend informieren. 

Weitere Informationen zu den sich im Einzelnen ergebenen Handelserleichterungen sind in unserem Bericht abrufbar.

Quellen:

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2026 

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17. Januar 2026

Pressemitteilung des Rates der EU vom 9. Januar 2026 

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