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EU-Mercosur: Kleine und mittlere Unternehmen
Das Abkommen stärkt KMU durch besseren Informationszugang und institutionelle Zusammenarbeit.
31.07.2026
Kapitel 14 widmet den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen eigenen Abschnitt innerhalb des EU-Mercosur-Abkommens. Anders als die meisten übrigen Kapitel, die materielle Rechte und Pflichten im internationalen Handel regeln, konzentriert sich dieses Kapitel auf die Schaffung von Instrumenten, welche den KMU den Zugang zu den durch das Abkommen eröffneten Geschäftsmöglichkeiten erleichtern sollen. Zu diesem Zweck sieht das Abkommen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz, des Informationsaustauschs und der institutionellen Zusammenarbeit vor, um insbesondere die administrativen und informationellen Hürden zu verringern, die kleinere Unternehmen bei ihrer Internationalisierung häufig stärker belasten als Großunternehmen.
Allgemeine Grundsätze
Die Vertragsparteien erkennen an, dass kleine und mittlere Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zum internationalen Handel, zum Wirtschaftswachstum, zur Beschäftigung und zur Innovation leisten. Sie bekräftigen daher ihre Absicht, das Wachstum dieser Unternehmen zu fördern und ihre Fähigkeit zu stärken, die durch das Abkommen geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen.
Gleichzeitig erkennen die Vertragsparteien an, dass nichttarifäre Handelshemmnisse kleine und mittlere Unternehmen häufig stärker belasten als große Unternehmen. Kapitel 14 sieht deshalb besondere Maßnahmen vor, um den Zugang dieser Unternehmen zu den für den Handel zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur erforderlichen Informationen zu erleichtern.
Transparenz und Informationszugang
Das zentrale Instrument des Kapitels 14 ist die Verpflichtung jeder Vertragspartei, ein öffentlich zugängliches Internetportal mit umfassenden Informationen über das Abkommen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere der vollständige Vertragstext, Zusammenfassungen des Abkommens sowie speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene Informationen.
Darüber hinaus sollen die Internetportale praktische Informationen zu Zollsätzen, Ursprungsregeln, Ein- und Ausfuhrverfahren, sanitären und phytosanitären Maßnahmen, technischen Vorschriften, Rechten des geistigen Eigentums, öffentlichem Beschaffungswesen, Unternehmensregistrierung sowie weiteren für den bilateralen Handel relevanten Anforderungen bereitstellen. Das Abkommen sieht außerdem die Einrichtung elektronisch durchsuchbarer Datenbanken, die regelmäßige Aktualisierung dieser Informationen sowie – soweit möglich – deren Bereitstellung in englischer Sprache vor.
KMU-Koordinatoren
Jede Vertragspartei benennt einen KMU-Koordinator, der für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Kapitels verantwortlich ist. Zu seinen Aufgaben gehören die Begleitung der Durchführung des Kapitels, die Ermittlung der Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, der Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien, die Empfehlung von Verbesserungen der Informationsportale sowie die regelmäßige Berichterstattung an den Handelsausschuss. Darüber hinaus können die Koordinatoren mit externen Sachverständigen und Organisationen zusammenarbeiten, soweit dies die Umsetzung des Abkommens unterstützt (Art. 14.3).
Streitbeilegung
Die Bestimmungen des Kapitels 14 unterliegen nicht dem Streitbeilegungsmechanismus des Kapitels 21. Fragen im Zusammenhang mit ihrer Anwendung sollen daher im Wege der institutionellen Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen den Vertragsparteien gelöst werden (Art. 14.4).
Praktische Bedeutung für KMU
Kapitel 14 verdeutlicht, dass sich das EU-Mercosur-Abkommen nicht auf den Abbau von Zöllen und die Marktöffnung beschränkt. Durch die Schaffung besonderer Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen wollen die Vertragsparteien sicherstellen, dass auch Unternehmen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen die Chancen der wirtschaftlichen Integration nutzen können.
Zwar gewährt das Kapitel keine besonderen Zollvorteile und harmonisiert auch keine materiellen Vorschriften für KMU. Es trägt jedoch dazu bei, eines der größten Hindernisse für ihre Internationalisierung abzubauen: den Zugang zu verlässlichen, zentral gebündelten und regelmäßig aktualisierten Informationen über die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für den Handel zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur.