Zollbericht Aserbaidschan Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
01.07.2025
Von Karin Appel | Bonn
Einfuhrverbote
Einige Produkte dürfen nicht in das Zollgebiet von Aserbaidschan eingeführt werden. Dazu zählen:
- Lebensmittel, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten
- gentechnisch verändertes Saatgut
- Drogen, Psychopharmaka und deren Vorstufen
- spezifische gefährliche Chemikalien und radioaktive Stoffe
- ausgewiesene ozonschädigende Substanzen (ODS), z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
- gefährliche Abfälle zur endgültigen Entsorgung
- gefährdete Tier- und Pflanzenarten
- Falschgeld
- pornografisches Druck, Video-, Foto-, Film- oder Audiomaterial
- Druck oder audiovisuelles Material, das die politischen und wirtschaftlichen Interessen Aserbaidschans verletzt.
Eine vollständige Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren kann beim Aserbaidschanischen Zoll eingesehen werden.
Einfuhrbeschränkungen
Die Einfuhr von Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen, ist nur mit einer Erlaubnis oder Lizenz des zuständigen staatlichen Organs möglich.
Vorübergehende Einfuhrverbote können auch für Waren verhängt werden, die möglicherweise Schädlinge oder andere Risiken bergen, z. B. wenn sie aus bestimmten Ländern oder Regionen ausgeführt werden. Lizenzierungs- bzw. registrierungspflichtig sind unter anderem:
- Chemische Pflanzenschutzmittel (Landwirtschaftsministerium);
- Arzneimittel, biologische Mittel und veterinäre Utensilien, die in der Veterinärmedizin Anwendung finden (Staatliches Veterinärkomitee);
- Arzneimittel, unter anderem psychotrope Substanzen, deren Umlauf auf dem Territorium Aserbaidschans kontrolliert wird sowie medizinische Utensilien (Gesundheitsministerium).
Die Erlaubnis ist für folgende Waren einzuholen:
- Ausrüstung zum Bau von Kriegswaffen und Munition (Ministerium der Verteidigungsindustrie);
- Dienstliche und zivile Waffen (Innenministerium);
- kosmische Kommunikationssysteme, spezielle Mittel der vertraulichen Kommunikation und Chiffren sowie Ausrüstung/Vorrichtungen zum Bau dieser Mittel (Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologien);
- Mittel zur Förderung von Edelsteinen, zur Förderung und und Verarbeitung von Gold und anderen Edelmetallen, Erdöl, Erdölprodukten, Erdgas, zur Verarbeitung von Abfällen von Erdöl und Erdölprodukten (Ministerium für Wirtschaft und Industrie);
- Quellen ionisierender Strahlung, radioaktive Stoffe, Ausrüstung zur Herstellung solcher Quellen und Stoffe, strahlende Geräte, mit Ausnahme von Haushalts- und Medizinprodukten (Ministerium für Notsituationen);
- Ausrüstung für den Druck von Wertpapieren und Anlagen für die Produktion solcher Geräte (Innenministerium);
- Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen, deren Verbreitung gesetzlich begrenzt ist, psychotrope Substanzen, deren Verbreitung in kontrolliert wird, Ausrüstung, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen verwendet wird und dessen Verbreitung kontrolliert wird (Innenministerium)
- Explosive Stoffe und Installationen; leicht entflammbare Stoffe und pyrotechnische Erzeugnisse (Ministerium für Notsituationen)
- Ozonabbauende Stoffe und Produkte, die diese Stoffe enthalten (Ministerium für Ökologie und Naturressourcen)
- toxische Substanzen, die nicht zu den Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen gehören, Gifte, Ausrüstung zur Herstellung oder Verarbeitung solcher Stoffe (Innenministerium)
- Technische Mittel zur verdeckten Erlangung von Informationen (Ministerium für nationale Sicherheit)
- Weitreichende Funkempfänger zur Radioüberwachung und Funksteuerung (Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologien)
- Funksender, deren Leistung diejenige übersteigt, die vom Ministerkabinett Aserbaidschans festgelegt wird (Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologien)
- Genetisch modifizierte Pflanzen, die für die Forschung oder zu Ausstellungszwecken auf Messen bestimmt sind, landwirtschaftliche Pflanzmaterialien, die durch moderne Biotechnologie und Gentechnik hergestellt wurden (Ministerium für Ökologie und Naturressourcen)
- Nahrungsmittel, die unter Verwendung von genetisch modifizierter Pflanzen hergestellt wurde, die für die Forschung oder zu Ausstellungszwecken auf Messen eingeführt werden (Gesundheitsministerium).
Gerade bei Betäubungsmitteln kann die Erlaubnis- und die Lizenzierungs- bzw. Registrierungspflicht zusammenfallen. In diesen Fällen sind beide Dokumente einzuholen.
Des Weiteren sind folgende Vorhaben durch das Ministerium für Wirtschaft und Industrie lizenzierungspflichtig:
- Einfuhr von Tabakwaren
- Einfuhr von Ethylalkohol und alkoholischen Getränken
- Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln und agrochemischen Erzeugnissen.
Zu beachten sind auch Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen. Importierte Kraftfahrzeuge müssen verschiedenen Standardanforderungen entsprechen. Eine dieser Anforderungen ist die Abgasnorm: Seit April 2014 gilt die Abgasnorm Euro 4. Der entsprechende Beschluss zur Angleichung der für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugelassenen Umweltnorm Euro 4 (Einfuhr und Inlandsproduktion) vom Januar 2014 wurde vom Ministerkabinett erlassen. Für nicht konforme Fahrzeuge gilt ein Einfuhrverbot. Außerdem müssen Kraftfahrzeuge mit einem ABS und mindestens einem Airbag ausgestattet sein. Auch hier ist die Einfuhr von Fahrzeugen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, verboten.
Handelspolitische Schutzmaßnahmen
Zu beachten ist, dass gemäß aktuellen aserbaidschanischen Gesetzen ausländischen Unternehmen, die in Berg-Karabach und / oder den umliegenden Gebieten direkt oder über Unternehmenstochtergesellschaften Handelstätigkeiten ausüben, zivil- und strafrechtliche Sanktionen drohen. Dies kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder anderen rechtlichen Schritten gegen Einzelpersonen und Unternehmen in Aserbaidschan führen, die sich auch auf die Möglichkeit auswirken, in Zukunft nach Aserbaidschan zu reisen.