Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Aserbaidschan Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.

Von Karin Appel | Bonn

Einfuhrverbote

Einige Produkte dürfen nicht in das Zollgebiet von Aserbaidschan eingeführt werden. Dazu zählen:

  • Lebensmittel, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten
  • gentechnisch verändertes Saatgut
  • Drogen, Psychopharmaka und deren Vorstufen
  • spezifische gefährliche Chemikalien und radioaktive Stoffe
  • ausgewiesene ozonschädigende Substanzen (ODS), z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
  • gefährliche Abfälle zur endgültigen Entsorgung
  • gefährdete Tier- und Pflanzenarten
  • Falschgeld
  • pornografisches Druck, Video-, Foto-, Film- oder Audiomaterial
  • Druck oder audiovisuelles Material, das die politischen und wirtschaftlichen Interessen Aserbaidschans verletzt.

Eine vollständige Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren kann beim Aserbaidschanischen Zoll eingesehen werden.

Einfuhrbeschränkungen

Die Einfuhr von Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen, ist nur mit einer Erlaubnis oder Lizenz des zuständigen staatlichen Organs möglich.

Vorübergehende Einfuhrverbote können auch für Waren verhängt werden, die möglicherweise Schädlinge oder andere Risiken bergen, z. B. wenn sie aus bestimmten Ländern oder Regionen ausgeführt werden. Lizenzierungs- bzw. registrierungspflichtig sind unter anderem:

Die Erlaubnis ist für folgende Waren einzuholen:

Gerade bei Betäubungsmitteln kann die Erlaubnis- und die Lizenzierungs- bzw. Registrierungspflicht zusammenfallen. In diesen Fällen sind beide Dokumente einzuholen.

Des Weiteren sind folgende Vorhaben durch das Ministerium für Wirtschaft und Industrie lizenzierungspflichtig:

  • Einfuhr von Tabakwaren
  • Einfuhr von Ethylalkohol und alkoholischen Getränken
  • Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln und agrochemischen Erzeugnissen. 

Zu beachten sind auch Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen. Importierte Kraftfahrzeuge müssen verschiedenen Standardanforderungen entsprechen. Eine dieser Anforderungen ist die Abgasnorm: Seit April 2014 gilt die Abgasnorm Euro 4. Der entsprechende Beschluss zur Angleichung der für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugelassenen Umweltnorm Euro 4 (Einfuhr und Inlandsproduktion) vom Januar 2014 wurde vom Ministerkabinett erlassen. Für nicht konforme Fahrzeuge gilt ein Einfuhrverbot. Außerdem müssen Kraftfahrzeuge mit einem ABS und mindestens einem Airbag ausgestattet sein. Auch hier ist die Einfuhr von Fahrzeugen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, verboten.

Handelspolitische Schutzmaßnahmen

Zu beachten ist, dass gemäß aktuellen aserbaidschanischen Gesetzen ausländischen Unternehmen, die in Berg-Karabach und / oder den umliegenden Gebieten direkt oder über Unternehmenstochtergesellschaften Handelstätigkeiten ausüben, zivil- und strafrechtliche Sanktionen drohen. Dies kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder anderen rechtlichen Schritten gegen Einzelpersonen und Unternehmen in Aserbaidschan führen, die sich auch auf die Möglichkeit auswirken, in Zukunft nach Aserbaidschan zu reisen.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.