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Special | Bangladesch | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Bangladesch unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlagen

Bangladesch ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), hat aber das hier relevante Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) nicht ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Der landesweit und über alle Sektoren hinweg gesetzlich festgelegte Mindestlohn beläuft sich auf 1.500 Taka (entspricht 12,40 Euro; durchschnittlicher Umrechnungskurs der Bundesbank für Ende Juli 2023: 1 Euro = 121,01 Taka) pro Monat. Daneben gelten für 42 Branchen und Industriezweige individuelle Mindestlöhne für Arbeiter und Angestellte. Diese sind zum Teil völlig veraltet und eignen sich kaum als Orientierung für Unternehmen. Das Minimum Wages Board hat für einige Branchen eine Überarbeitung der gesetzlich festgesetzten Mindestlöhne angekündigt. In der aus deutscher Sicht wichtigsten Branche, der Bekleidungsindustrie, beträgt der monatliche Mindestlohn seit 2018 für Arbeiter (worker) 8.000 Taka und für Angestellte (employee) 8.375 Taka.

In Gerbereien ist der Mindestlohn mit 12.800 Taka für beide Beschäftigungsgruppen deutlich höher. In der Lederindustrie wurde er 2020 auf 7.100 Taka für Arbeiter und 8.525 Taka für Angestellte festgelegt. In der Garnelenzucht und -verarbeitung beträgt er seit 2022 für Arbeiter 6.700 Taka und für Angestellte 7.548 Taka pro Monat. Der Mindestlohn setzt sich aus bis zu fünf Einzelkomponenten zusammen: Grundgehalt (basic salary), Mietzuschuss (house rent allowance), Zuschuss zu medizinischer Versorgung (medical allowance), Fahrtkostenzuschuss (commute allowance) und Essenszuschuss (food ration allowance).

Einer Untersuchung der Nichtregierungsorganisation Global Living Wage Coalition zufolge müsste eine Arbeiterin in einer Bekleidungsfabrik in Dhaka mindestens 23.254 Taka und in der Region um die Hauptstadt mindestens 19.255 Taka im Monat verdienen, um einen menschenwürdigen Lebensstandard halten zu können. Die aktuell geltenden Mindestlöhne liegen deutlich darunter.

Der Mindestlohn wird in Bangladesch nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen, sondern durch das zuständige Minimum Wages Board angepasst. Da der Mindestlohn nicht an die Inflation angeglichen wird, führt dies zu Reallohneinbußen. Viele Unternehmen bezahlen ihre Arbeiter unter dem Mindestlohn für ihre Branche. Zudem werden Beschäftigte häufig nicht von ihren Arbeitgebern über den geltenden Mindestlohn und Anpassungen des Mindestlohns informiert.

Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter der Unterseite Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Neben einer allgemeinen Verpflichtung, dass die Löhne mit dem nationalen Recht im Einklang stehen, sollten Unternehmen gegebenenfalls Maßnahmen zur Erkennung von Risikofaktoren für die Nichteinhaltung von Lohngesetzen ergreifen. Zusätzlich zur Einhaltung nationaler Lohngesetze müssen Unternehmen prüfen, ob die Arbeitskräfte ausreichend über ihre Löhne informiert und ob die Löhne und Überstunden gemäß Vertrag und pünktlich gezahlt werden. Auch ist zu klären, ob eventuelle Gehaltsabzüge angemessen sind und im Einklang mit nationalem Recht stehen und ob der gesetzlich zustehende bezahlte Urlaub auch tatsächlich vom Arbeitgeber gewährt wird.

Die Global Living Wage Coalition rät, die Differenz zwischen den vorherrschenden Löhnen und den existenzsichernden Löhnen nicht nur durch Lohnerhöhungen, sondern zum Beispiel auch durch den kostenlosen Transport zum Arbeitsplatz, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder eine verbesserte Gesundheitsversorgung in den Werkskliniken zu verringern.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter der Unterseiten Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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