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Zollmeldung Botsuana Konformitätserfordernisse

Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm

Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. April 2024 Anwendung. Darüber hinaus wurde das Programm in Standards (Compulsory Standards) Regulations (SCSR) umbenannt.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr in Botsuana ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen. Dieses bestätigt, dass die importierten Waren mit den botsuanischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen. 

Die Liste der unter das SCSR-Programm (früher Standards Import Inspections Regulations (SIIR) Programme) fallenden Waren wird erweitert. Demnach können ab dem 1. April 2024 unter anderem folgende Produkte nur mit einem entsprechenden Produktzertifikat (Product Certificate/PC) oder einem Konformitätszertifikat in Botsuana eingeführt und dort an den Häfen und Grenzen abgefertigt werden: 

  • elektrische Haushaltsgeräte
  • Beleuchtungen
  • Fahrzeugersatzteile und Zubehör
  • Hochbauprodukte
  • Produkte für die Brandbekämpfung
  • Tiernahrung
  • Lebensmittel
  • Plastikprodukte
  • Kosmetik
  • Chemikalien
  • Hygieneartikel

Die Liste der regulierten Waren umfasst 81 Warenkategorien. Eine vollumfängliche Produktliste inklusive Zolltarifnummern ist online verfügbar.

Die Konformitätsbescheinigung wird vom Exporteur bei einer autorisierten Prüfgesellschaft im Exportland beantragt. Weitere Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren können Sie der Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana entnehmen.

Weitere Informationen: 4 Steps to Exporting your Product (Exporter and Importer Guidelines)

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