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Brasilien: Umweltschutzrecht
Brasilien verfügt über eines der umfassendsten und wirksamsten Umweltrechtssysteme der Welt. (Stand: 28.05.2026)
Von Dr. Julio Pereira | Bonn
Brasilien ist eines der lateinamerikanischen Länder, in denen Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine verfassungsrechtliche Grundlage haben. Seit dem 1. Januar 2023 stärken die Dekrete Nr. 11.349 und Nr. 11.367 die Umweltpolitik Brasiliens.
Klimaschutz
Die brasilianische Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal Brasileira de 1988 - CF/88) legt bei der Festlegung der Zuständigkeiten der föderalen Einheiten fest, dass sowohl der Bund, die Länder als auch die Gemeinden Gesetze zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der „Verschmutzung in allen ihren Formen“ (Art. 23 VI CF/88) erlassen können.
Auf der Grundlage dieser Verfassungsnorm gibt es mehrere Gesetze, die den Klimaschutz zum Gegenstand haben. Auf Bundesebene ist das wichtigste Instrument das Gesetz Nr. 12.187 aus dem Jahr 2009, mit dem die Nationale Politik zum Klimawandel (Política Nacional sobre Mudança do Clima - PNMC) geschaffen wurde und das als „freiwillige nationale Verpflichtung“ Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vorsieht (Art. 12 Gesetz 12.187/09).
Mit Gesetz Nr. 15.042/2024 wurde das brasilianische Emissionshandelssystem SBCE (Sistema Brasileiro de Comércio de Emissões de Gases de Efeito Estufa) geschaffen. Das Gesetz etabliert erstmals einen regulierten Kohlenstoffmarkt in Brasilien und gilt als wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung der brasilianischen Wirtschaft.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit wird im brasilianischen Recht fast ausschließlich mit Umweltfragen in Verbindung gebracht. Die brasilianische Bundesverfassung sieht nachhaltige Entwicklung als ein generationenübergreifendes Recht auf eine ausgewogene Umwelt wie folgt vor: „Jeder hat das Recht auf eine ökologisch ausgewogene Umwelt, die Gemeingut des Volkes und wesentlich für die gesunde Lebensqualität ist. Sie für die gegenwärtigen und künftigen Generationen zu schützen und zu erhalten, ist Pflicht der öffentlichen Gewalt und der Gemeinschaft“ (Art. 225 CF/88). Verhaltensweisen und Tätigkeiten, die als umweltschädlich gelten, werden mit strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen geahndet. Darüber hinaus sind Zuwiderhandelnde, ob natürliche oder juristische Personen, gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beheben.
Die brasilianische Verfassung sieht außerdem vor, dass der Schutz der Umwelt die differenzierte Behandlung von Produkten und Dienstleistungen sowie ihrer Herstellungs- und Bereitstellungsprozesse entsprechend ihrer Umweltauswirkungen umfasst (Art. 170 VI CF/88). Im Bereich des Agrarrechts legt die Verfassungsnorm als Voraussetzungen für die Erfüllung der sozialen Funktion des ländlichen Eigentums die Erhaltung der Umwelt und die rationale und angemessene Nutzung der verfügbaren natürlichen Ressourcen fest (Art. 186 I und II CF/88).
Energiewende
Brasilien gehört zu den Ländern weltweit mit dem umfangreichsten Gesetzespaket zur Förderung erneuerbarer Energien. Dies ist bereits einer der am stärksten regulierten Bereiche des Landes mit Auswirkungen auf die Umwelt. Vor kurzem hat das Land Gesetze in Bereichen wie grüner Wasserstoff, Kohlenstoffmarkt und Beschleunigung der Energiewende verabschiedet.