Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Brasilien Zollgesetz und Zollverfahren

Fristverlängerung im Drawbackverfahren mit Ausfuhr nach den USA

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen die Frist zur Aussetzung der Einfuhrabgaben um ein Jahr verlängern

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Präsident Lula da Silva hat das "Plano Brasil Soberano" (etwa Plan für ein souveränes Brasilien) mit der provisorischen Maßnahme 1.309 eingeführt, die am 13. August 2025 in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket zur Abschwächung wirtschaftlicher Auswirkungen der US-Zusatzzölle auf brasilianische Produkte von bis zu 50 Prozent. Die Maßnahme sieht unter anderem die Fristverlängerung der Aussetzung der Einfuhrabgaben im Drawbackverfahren "suspensão" mit anschließender Ausfuhr nach den USA. 

Im Rahmen des Drawbackverfahrens "suspensão" werden Waren in das brasilianische Zollgebiet eingeführt, dort be- oder verarbeitet und anschließend wieder (nach den USA) ausgeführt. Dabei wird der Einfuhrzoll (II), die Steuer auf Gewerbeerzeugnisse (IPI) sowie die Sozialabgaben PIS/PASEP und COFINFS ausgesetzt.  

Gemäß Art. 10 der Maßnahme 1.309 kann die Frist der Aussetzung der Einfuhrabgaben ausnahmsweise um ein weiteres Jahr verlängert werden. Unternehmen werden damit keine Geldbußen oder Zinsen zahlen müssen, wenn sie die ursprüngliche Frist zum Export nach den USA nicht einhalten können. Zur Fristverlängerung sind zum Beispiel folgende Kriterien zu beachten:

  1. Die Exportverpflichtung nach den USA muss nachweislich durch einseitige gezielt gegen brasilianische Produkte USA-Maßnahmen beeinträchtigt sein.
  2. Die Frist muss bereits zuvor verlängert worden sein und zwischen dem 9. Juli und dem 31. Dezember 2025 liegen.
  3. Die Abschlussprüfung des Drawback-Antrags darf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Maßnahme noch nicht abgeschlossen sein.

Ferner müssen Unternehmen der zuständigen Behörde das Dokument vorlegen, das die vor dem Inkrafttreten dieser Maßnahme bestehende Absicht zur Wiederausfuhr der entstandenen Endprodukte nach den USA bescheinigt. Hierfür ist im Regelfall das Sekretariat für Außenhandel (SECEX) verantwortlich.

Quellen und weitere Informationen: 

Provisorische Maßnahme 1.309 vom 13. August 2025 

Mitteilung der brasilianischen Regierung zum "Plano Brasil Soberano" vom 13. August 2025

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.